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TV Movie muss 20.000 Euro an Günther Jauch wegen Clickbait zahlen

Veröffentlicht: 04.06.2019
imgAktualisierung: 04.06.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.06.2019
img 04.06.2019
ca. 2 Min.
Clickbait als Darstellung mit Angel, Mauszeiger und Content.
© faithie / shutterstock.com
Der Verlag der TV Movie muss Schadensersatz an Günther Jauch zahlen: Grund dafür ist Clickbaiting, welches an der Grenze zur bewussten Falschmeldung ist.


Clickbaiting, zu deutsch auch Klickköder genannt, ist eine Methode, um Nutzer sicher dazu zu verführen, auf einen Link zu klicken. Das wird teilweise durch sehr reißerische Überschriften erreicht oder indem ein scheinbar sehr wichtiges, spannendes Thema angeteasert wird. Dem Leser wird ein Informationsschnippsel hingeworfen, der die Neugier so anregen soll, dass quasi auf den Link geklickt werden muss. Ein Mittel des Clickbaiting ist auch die Verwendung von Bildern.

Dass dieses umstrittene Mittel bestenfalls wohl dosiert eingesetzt werden sollte, beweist nun ein Rechtsstreit zwischen Günther Jauch und der TV Movie.

Krebserkrankung eines Moderators

Grundlage des Streites ist laut der LTO ein Facebook-Post der TV Movie: „Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen", hieß es dort. Abgebildet wurden vier Moderatoren. Es handelte sich um Roger Willemsen, Joko Winterscheidt, Stefan Raab und Günther Jauch. Erst beim Klick auf den weiterführenden Link wurde der Leser darüber aufgeklärt, dass Roger Willemsen an Krebs erkrankt ist. Die anderen Moderatoren tauchten nicht in dem Artikel auf. Aufgrund der öffentlichen Kritik, wurde der Beitrag aber bereits kurz nach dem Erscheinen von den Betreibern der Facebook-Seite gelöscht.

Beliebtheit Jauchs wurde ausgenutzt

Günther Jauch sah wegen des Postings seine Rechte verletzt: Allerdings fordert er laut Beck-Aktuell kein Schmerzensgeld, sondern stützt seinen Schadensersatzanspruch auf die sogenannte Lizenzanalogie: Normalerweise hätte TV Movie für die Werbung mit dem Moderator eine Lizenz erwerben müssen. Da das nicht geschehen ist, fordert Jauch den daraus entstandenen Schaden. Der Verlag hinter der TV Movie soll also das bezahlen, was sie hätten zahlen müssen, wenn für eine derartige Werbung eine Lizenz erworben worden wäre.

Nachdem er bereits vor dem Landgericht Köln Recht bekommen hat, stimmte nun auch das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28.05.2019, Az.: 15 U 160/18) zu. Die Meldung würde sich an der Grenze zur bewussten Falschmeldung befinden, heißt es vom Gericht. Weiterhin führte das OLG aus, dass die Beliebtheit der gezeigten Moderatoren gezielt dazu ausgenutzt wurde, um Leser zum Klicken zu verführen. Dem Moderator wurden daher 20.000 Euro zugesprochen. Bei der Bemessung der Anspruchshöhe wurde der überragende Markt- und Werbewert Jauchs sowie seine außergewöhnliche Beliebtheit berücksichtigt.

Revision zugelassen

Interessant ist außerdem, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen hat. Laut Ansicht des Gerichts habe die rechtliche Behandlung von Clickbaiting grundsätzliche Bedeutung. Eine richtungsweisende Entscheidung des BGHs sei erforderlich.

Veröffentlicht: 04.06.2019
img Letzte Aktualisierung: 04.06.2019
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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