Laut dem BGB hat der Käufer den Anspruch, dass ihm die gekaufte Sache frei von Mängeln überlassen wird. Zeigt sich an dem Produkt doch ein Mangel, so stehen ihm verschiedene Ansprüche gegen den Verkäufer zu.
So einen Gewährleistungsfall hat auch das Amtsgericht Norderstedt zu entscheiden – und wendet sich mit einer wichtigen Frage an den EuGH. Die Entscheidung wird heute erwartet.
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