Wer wettbewerbsrechtliche Ansprüche vor Gericht gegen einen Mitbewerber durchsetzen möchte, muss beweisen, dass er das auch darf. Laut dem § 8 UWG sind neben Mitbewerbern auch Vereine wie der IDO-Verband anspruchsberechtigt, „soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben”.
Der Beweis dieser Anspruchsberechtigung ist dem IDO-Verband einmal mehr nicht geglückt.
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Der Versand zielt doch ganz klar auch Zahler ab, die das Gericht scheuen und lieber gleich zahlen.
Würde jeder einzelne, der abgemahnt wird, direkt vors Gericht ziehen, ändert sich das ganze aber sehr sehr schnell!
Leider wird überall immer geraten, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und was machen die meisten dann, raten zu einer außergerichtlic hen Einigung.
Meiner Meinung nach das völlig falsche Signal! Wenn mich jemand abmahnt, gibt es eine Strafanzeige und eine Gegenabmahnung und ich lasse es immer drauf ankommen bis mir der Richter sagt, was zutun ist. Garantiert aber kein Abmahn-(Mafia)V erein.
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Wenn bei mir als Architekt oder ähnlich durch meinen Fehler ein Mensch zu Schaden kommt, dann werde ich dafür belangt. Bei RAten scheint es Narrenfreiheit zu geben. Das ist doch typisch für diese Berufsgruppe.
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