Zeitschriften dürfen ja schließlich auch!
Besondere Sorgen bereitet meinem juristischen (und irgendwo auch journalistischen) Gespür allerdings die Aussage des Gerichts, dass Printmedien schließlich auch Produkte und Unternehmen nennen dürften, ohne dass dies Schleichwerbung sei. Deshalb dürfe das Cathy Hummels auch.
Diese Ansicht mutet etwas merkwürdig an, denn: Auch Zeitschriften müssen Werbung als Werbung kennzeichnen. Werden willkürlich Produkte beworben, ohne die notwendige Kennzeichnung vorzunehmen, sind auch hier Abmahnungen wegen Schleichwerbung gewiss. Wird allerdings im redaktionellen Bereich über ein Unternehmen berichtet, so darf dieses Unternehmen auch genannt werden.
Nachdem in diesem Beitrag der feine aber deutliche Unterschied zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung an Hand eines Instagram-Postings erklärt wurde, gibt es hier noch einmal das gleiche für die klassischen Medien:
Variante 1: Die bezahlte Werbung
Ein Unternehmen zahlt an eine Zeitung Geld, damit diese beispielsweise über eine kürzlich stattfindende Veranstaltung schreibt. Der Beitrag muss aufgrund der Gegenleistung als Werbung gekennzeichnet werden, damit für den Leser ersichtlich wird, dass es sich nicht um objektive Berichterstattung handelt.
Variante 2: Der redaktionelle Beitrag
Ein Journalist interviewt den Experten einer Firma zu einem speziellen Thema. Er nennt das Unternehmen, dennoch muss der Beitrag nicht als Werbung gekennzeichnet werden, denn: Das Unternehmen hat nichts gezahlt und es besteht zur Nennung ein redaktioneller Zusammenhang. Für den Leser ist durchaus relevant, woher der zitierte Mensch seine Fachexpertise zieht.
Variante 3: Unternehmensnennung ohne redaktionellen Zusammenhang
Ein Journalist streut in einem Beitrag willkürlich Namen von Unternehmen und Marken. Ein Zusammenhang ist nicht erkenntlich. Der Beitrag muss als Werbung gekennzeichnet werden, da der sogenannte redaktionelle Zusammenhang nicht besteht.
Das Beispiel soll zeigen, dass auch Printmedien nicht einfach so Unternehmen nennen. Vor allem sind Printmedien, nur, weil sie redaktionell über Produkte oder Unternehmen berichten, keine Dauerwerbesendung. Das gleiche gilt – wie eben ausgeführt – auch für Blogger.
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