Cathy Hummels wurde wie viele Influencer in letzter Zeit auch vom Verband Sozialer Wettbewerb wegen Schleichwerbung abgemahnt. Inhaltlich ging es um 15 Instagram-Posts, in denen Hummels Hersteller und Marken verlinkt hatte, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Diese Abmahnungen hat sich Frau Hummels aber nicht gefallen lassen und ließ es auf einen Gerichtsprozess ankommen. Dort gab sie an, dass sie wie ein Printmedium behandelt werden möchte. Diese nennen ja schließlich auch Unternehmen und deren Produkte. „Ich sehe mich als Frauenzeitschrift", war ihre Aussage dazu vor Gericht (wir berichteten).
Nun, das Gericht gab ihr heute laut BR24 sogar Recht. Die Begründung ist allerdings eher fraglich und vermittelt womöglich einen falschen Eindruck.
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