Bessere Vergleichbarkeit
Hinzu kommt noch der Umstand, dass die verschiedenen Regelungen zur Preisangaben allesamt den Schutz des Käufers im Blick haben: Die Regeln zielen darauf ab, dass der Käufer die Preise zwischen verschiedenen Anbietern vergleichen kann und so die Kosten auch transparenter werden. „Die Angabe des Grundpreises, also eines auf eine leicht vergleichbare Größe der Verkaufseinheit umgerechneten Preises, soll den Verbraucher im Interesse der Preis-klarheit in die Lage versetzen, einen Preisvergleich ohne Schwierigkeiten anzustellen, indem er das in der Grundpreisangabe verpackungsneutral ausgedrückte Preis-Mengen-Verhältnis einfach erfassen kann.”, heißt es konkret im Urteil.
Die Notwendigkeit einer Grundpreisangabe bei diesem Produkt wird besonders dann deutlich, wenn der Käufer den Kaffee aus der Kapsel mit losem Kaffee vergleichen möchte. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass der Käufer beide Varianten kenne und auch nutze, führt dazu das Gericht aus.
Vorsicht auch bei Nahrungsergänzungsmitteln
Die Angabe eines Grundpreises gilt laut diesem Hinweisblatt übrigens auch beim Verkauf von Kapseln, die beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel enthalten. Auch wenn diese nach Stückzahl angeboten werden ist die Angabe eines Gesamtgewichtes, sowie eines Grundpreises erforderlich.
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das bedeutet Preis pro Gewicht. Immerhin geht es darum, Kaffeekapseln preislich auch mit losem Kaffee vergleichen zu können.
Beste Grüße
die Redaktion
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Oder heißt das Grundpreis Gramm/Kilogramm = völlig sinnentleert aber nicht überraschend in D
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