Sie sind hoch umstritten und werden oft mit missbräuchlichen Abmahnungen in Verbindung gebracht: Die Rede ist Verbänden, die im Namen ihrer Mitglieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Im März ist einer dieser Vereine – der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK e. V.) – vor dem Landgericht Karlsruhe gescheitert (Urteil vom 28.03.2019, Aktenzeichen 13 O 74/18 KfH).
Der beklagte Händler, der über das Internet mit Kohlenmonoxidmeldern handelt, wurde aufgrund einer fehlerhaften Garantiewerbung vom Kläger abgemahnt. Die Abmahnung mündete schließlich in einer Klage, da der Händler die Abmahnung aufgrund der fehlenden Legitimation des Verbandes als rechtsmissbräuchlich ansieht.
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