Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind Anbieter verpflichtet, eine deutsche Anleitung zum Produkt mitzuliefern, wenn bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung des Produktes bestimmte Regeln zu beachten sind, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Hintergrund der Regelung ist, dass der Verbraucher stets die Möglichkeit haben soll, sich über etwaige Gefahren, die von einem Produkt ausgehen, zu informieren. Damit diese Informationen klar und eindeutig sind, ist hier eine Anleitung in der nationalen Landessprache zwingend erforderlich.
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 28.02.2019, Aktenzeichen 6 U 181/17) mussten sich die Richter nun mit genau diesem Punkt auseinander setzen.
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Antwort der Redaktion
Hallo,
es ist fraglich, ob ein Link ausreichen würde, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Wie erwähnt muss die BA aktiv gegenüber dem jeweiligen Kunden durch den Händler zur Verfügung gestellt werden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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wie sieht es bei Bar- und QR-Codes an den Artikeln aus? Ich lese in Ihrem Artikel, dass ich ein Sicherheitsdate nblatt beilegen "muss". Die generelle Betriebsanleitu ng ist (die Sicherheitshinw eise sind enthalten) dank mittlerweile 7 Sprachen, dick wie eine Enzyklopädie. Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Produktpalette. Wäre es nicht Ökologisch UND Ökonomisch besser es auf ein Sicherheitsdate nblatt zu reduzieren und die BA als QR-Code am Produkt oder einem Extrablatt anzufügen.
Vielen dank
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Antwort der Redaktion
Hallo,
wie du im letzten Absatz des Artikels lesen kann, muss die Bedienungsanlei tung samt Sicherheitshinw eisen eben nicht zwangsläufig in Papierform beigelegt werden. Es reicht eine PDF, die beispielsweise per E-Mail versendet wird. Wichtig ist, dass sie aktiv durch den Verkäufer geliefert wird. Ob ein QR-Code reicht ist daher fraglich.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Heiner,
die entsprechende Norm aus dem Produktsicherhe itsgesetz, dass eine Gebrauchs- und Bedienungsanlei tung in deutscher Sprache beigefügt werden muss, bezieht sich nicht ausschließlich auf Verbrauchervert räge und gilt daher auch im B2B-Bereich.
Bei Verkäufen, die sich an Verbraucher richten, gibt es allerdings noch strengere Anforderungen aus dem Produktsicherhe itsgesetz, die beachtet werden müssen.
Ob man berechtigt ist abzumahnen hängt davon ab, ob man in einem Wettbewerbsverh ältnis miteinander steht und ist Einzelfallabhängig.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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Speziell medizinisch einsetzbare Produkte happert es doch.
Und sowas wird bei keinem Onlinehändler überprüft.
Wäre es doch ganz simpel mit einem Pflichtfeld und -eingabe ohne großen Aufwand zu lösen.
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ein Ausdruck mit Links ist zwar möglich, aber nicht sonderlich kundenfreundlich.
Beste Grüße,
die Redaktion
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genügt es demnach auch einen Ausdruck mit Links zu liefern, die auf die Anleitung der jeweiligen Landessprache verweist?
Viele Grüße und danke für die informativen Artikel!
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