Mehr und mehr Menschen achten sehr darauf, wie sie sich ernähren. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Motive: Ob Umwelt- oder Tierschutz, Nachhaltigkeit oder die Auswirkung auf den eigenen Körper. Ein Argument, das gerade figurbewusste Personen überzeugt, ist „Low Carb“.
Dieser Ausdruck soll für einen geringen Anteil von Kohlenhydraten stehen, welche als starker Energielieferant gelten – und genau deshalb oftmals nicht so gern in großer Menge gesehen werden.
Als Händler für seine Lebensmittel mit „Low Carb“ zu werben, verspricht daher erst einmal Vorteile. Leider aber nur auf den ersten Blick: Das geltende Recht macht hier nämlich einen Strich durch die Rechnung, wie nun auch ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt (AZ.: 12 O 101/18). Vor Gericht ging es dabei um eine Pizzateig-Backmischung, welche mit dem entsprechenden Hinweis beworben wurde. Ein Konkurrent des Verkäufers störte sich daran und verlangte Unterlassung.
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