Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17) zum digitalen Nachlass endete ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Eltern einer 15-jährigen Verunglückten und dem Unternehmen Facebook: 2012 war die Tochter der Kläger durch einen U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Unklar ist allerdings, wie das Mädchen vor die Bahn geraten ist. Es stand die Möglichkeit im Raum, dass es sich bei dem Unfall um einen Suizid handeln könne. Davon abhängig ist auch die Frage, inwiefern den Eltern ein Schadensersatzanspruch gegen den U-Bahn-Fahrer zusteht.
Aufschluss über einen möglichen Suizid sollten das Facebook-Profil des Kindes geben: Die Eltern erhoffen sich durch einen Zugriff auf das Konto in den privaten Nachrichten Hinweise auf suizidale Gedanken zu entdecken.
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