Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Über die richtige Vermessung von Teddy-Bären

Veröffentlicht: 20.02.2019
imgAktualisierung: 20.02.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.02.2019
img 20.02.2019
ca. 2 Min.
trauriger Plüsch-Teddy.
© rawf8 / shuttertsock.com
Zwei Teddy-Bären-Händler stritten darüber, ob es eine Irreführung ist, die Größe eines Teddys vom linken Ohr zum rechten Fuß anzugeben.


Wie wird die Größe eines Plüschtiers eigentlich korrekt angegeben? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 06.02.2019 - 6 U 141/18) auseinandersetzen.

Gestritten hatten sich laut Beck-Aktuell zwei Kuscheltier-Importeure. Der Vorwurf lautete: Irreführung des Verbrauchers durch ungewöhnliche Größenangabe eines Teddy-Bären.

Diagonale statt Senkrechte

Der beklagte Händler hat als Größe des Bären den Abstand vom linken Ohr zum rechten Bein angegeben, also die Diagonale. Diese Diagonale hat er auch auf den Vorschaubildern eingezeichnet. Er ist der Meinung, dass das für den Verbraucher kein ungewöhnliches Maß ist. Schließlich sei diesem bereits aus der Werbung für TV-Geräte bewusst, dass die Diagonale länger sei, als die Höhe oder Breite.

Der Konkurrent sah das anders und nahm eine Irreführung des Verbrauchers an: Der Verbraucher rechne damit, einen 160 Zentimeter großen Bären zu erhalten. Den bekomme er aber nicht, da die gemessene Diagonale länger als die eigentlich Größe von Scheitel bis Sohle des Kuscheltiers ist. Das würde einen Unterschied von 15 Prozent ausmachen.

Das Landgericht gab dem Kläger in erster Instanz auch Recht und bejahte die Irreführung.

Hauptsache süß 

Das Oberlandesgericht Köln folgte dieser Ansicht im Berufungsverfahren nicht. Es gehöre zu den mathematischen Grundkenntnissen, dass die Diagonale stets länger, als die Senkrechte sei. Außerdem dürfte selbst dem flüchtig hinschauenden Verbraucher das Vorschaubild mit der eingezeichneten Diagonale auffallen. Eine Irreführung sei hier jedenfalls nicht anzunehmen.

Hinzu kommt noch, dass die Größe eines Teddy-Bären nicht unbedingt ein entscheidender Faktor sei – vor allem käme es darauf an, dass er süß aussehe.

Veröffentlicht: 20.02.2019
img Letzte Aktualisierung: 20.02.2019
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben