„Linsen du Puy” müssen aus Le Puy stammen

Veröffentlicht: 19.02.2019
imgAktualisierung: 19.02.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.02.2019
img 19.02.2019
ca. 2 Min.
Grüne Linsen du Puy
© JoannaTkaczuk / shutterstock.com
Das Verwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass Linsen du Puy auch aus Puy stammen müssen, um so benannt zu werden.


Le Puy-en-Velay ist eine Stadt in Frankreich. Bekannt ist die Stadt für eine grüne Linse, die als Spezialität gilt und für feine Linsengerichte verwendet wird.

Ein Naturkosthändler aus Ascheberg vertrieb unter anderem „Linsen du Puy”, zu deutsch: Linsen aus Puy. Allerdings kam das Produkt nicht aus der französischen Stadt, sondern aus Kanada. Daran störte sich das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Das Amt ordnete laut den Westfälischen Nachrichten bereits vor einem Jahr die Umbenennung an. Empfohlen wurde stattdessen die Bezeichnung „Anicia-Linse”. Dagegen klagte der Naturkosthändler. Am Montag fiel die Entscheidung.

Herkunftsbezogene Angabe

Das Gericht wies die Klage des Händlers ab. Bei der Bezeichnung „Linsen du Puy” erwarte der Verbraucher, dass es sich um die Spezialität aus der Stadt Le Puy handle. Dagegen konnte die Argumentation des Naturkosthändlers nicht überzeugen: Er führte an, dass „Linsen du Puy” im allgemeinen für eine bestimmte Art von Linsen stünde und zwar unabhängig von der Herkunft. Außerdem handle es sich bei der vom Amt vorgeschlagenen Lösung „Anicia” lediglich um den lateinischen Begriff für Le Puy.

Plötzlich rechtswidrig?

Wie der Westfälischen Zeitung zu entnehmen ist, empfindet der Händler eine Sache als besonders hart: Jahrelang sei die Bezeichnung „Linsen du Puy” geduldet worden und mit einem Mal sei sie rechtswidrig.

Allerdings kann sich niemand mit so einer Behauptung retten, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Die jahrelange Duldung eines rechtswidrigen Zustandes legitimiert diesen Zustand allerdings nicht.

Die Schwierigkeit mit den ortsbezogenen Angaben

In der Lebensmittelbranche sind es immer wieder herkunftsbezogene Angaben, die für Händler ein Hindernis darstellen. Schwierig wird es dann, wenn sich Begriffe, die eigentlich auf eine bestimmte Region verweisen, so in den umgangssprachlichen Gebrauch übergegangen sind, dass die „falsche” Verwendung des Begriffs gar nicht auffällt. Dies musste zum Beispiel kürzlich ein Whisky-Hersteller aus Schwaben feststellen: Dieser darf seinen Glen Buchenbach nicht Glen nennen, da diese Bezeichnung so eng mit Schottland in Verbindung gebracht wird, dass der Verbraucher auch erwartet, dass ein Getränk mit dem Namen von dort kommt.

Veröffentlicht: 19.02.2019
img Letzte Aktualisierung: 19.02.2019
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben