Das Oberlandesgericht München hat kürzlich festgestellt, dass der Amazon-Check-out in seiner jetzigen Form nicht mit der seit 2014 bestehenden Gesetzeslage konform ist. Das Urteil wirkt sich auf den kompletten Online-Handel aus, da es eine gängige Praxis in Frage stellt: Der Käufer muss unmittelbar vor Beendigung der Bestellung über alle wesentliche Merkmale des Produktes in übersichtlicher Art und Weise informiert werden. Damit die Bestellübersicht nicht chaotisch wird, verlinken Händler häufig die Produktseite an dieser Stelle. Das stellt nach Meinung des Gerichts aber keine unmittelbare Darstellung der wesentliche Merkmale dar.
Folglich müssen alle wesentlichen Merkmale direkt in der Bestellübersicht stehen. Dieses Urteil hat bei unseren Leser durch die Bank weg für sehr kritische Reaktionen gesorgt.
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Je mehr sich der Gesetzgeber am dümmsten aller Verbraucher orientiert, anstatt am gesunden Menschenverstan d - selbst wenn dabei die Dümmsten manchmal auf der Strecke bleiben, aber dadurch für das Leben etwas lernen, desto schlimmer wird es werden. Die Umweltverschmut zung durch den Onlinehandel wird noch massiver werden. Zu guter Letzt wird die bunte Masse der kleinen und mittleren Onlinehändler durch eine kleine Hand voll Versandgiganten ersetzt. Danach ist das 'Geschrei' wieder groß, wie es auch jetzt in den glattgebügelten Zombieinnenstäd ten der Fall ist, wenn es nur noch Brandstores vom Reißbrett gibt. Was gewinnen wir dadurch, der Verbraucher übernimmt noch weniger Verantwortung für sich und seine Umwelt und die Angestellten im Onlinehandel verdienen ebenso schlecht wie die Angestellten im stationären Einzelhandel. Bravo
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