Das bedeutet die EU-Spirituosenverordnung
Grund des Streites ist die EU-Spirituosenverordnung: Gemäß dieser Verordnung sind bestimmte regionale Herkunftsbezeichnungen, wie etwa das „Schwarzwälder Kirschwasser” oder „Ouzo” geschützt (siehe Anlage III). Dies soll zum einen die Qualität des Produktes garantieren, zum anderen aber auch den Verbraucher schützen. Dieser soll sich darauf verlassen können, dass das Produkt entsprechend seinem Namen auch aus der suggerierten Region kommt.
Das Wörtchen „Glen”, welches übersetzt soviel wie „kleines Tal” oder „Bergschlucht” bedeutet, ist zwar nicht als besonders geschützter Begriff aufgezählt, allerdings beruft sich die SWA auf einen anderen Teil der Verordnung: Es ist nämlich auch eindeutig festgelegt, dass Hersteller von Spirituosen den Käufer nicht über die Herkunft ihrer Waren in die Irre führen dürfen. „Viele Gerichte quer durch viele Rechtssysteme haben geurteilt, dass Namen wie 'Highland' und 'Glen' oder Abbildungen wie Dudelsackspieler so stark mit Schottland und schottischem Whisky verbunden sind, dass ihre Benutzung in Verbindung mit anderen Whiskys irreführend ist“, wird SWA-Direktor Alan Park dazu von Beck-Aktuell zitiert.
Die schwäbischen Hersteller sehen das naturgemäß anders: „Glen“ sei kein schottisches, sondern ein englisches Wort, welches weltweit Verwendung finde. „Mit der gleichen Argumentation könnte die SWA nahezu jeden schottisch anmutenden Begriff wie 'Mac' oder 'Maria Stuart' für sich beanspruchen“, heißt es weiter von den Schwaben.
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