Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil zur Schadensersatzhöhe bei Bildern nicht-professioneller Fotografen ganz schön daneben gelangt und sendet damit ein falsches Signal. Die Richter haben in dem Fall nämlich festgestellt, dass die widerrechtliche gewerbliche Nutzung von Bildern gerade einmal 100 Euro wert ist.
Was war passiert?
Der Kläger hat ein Bild von einem Auto auf einer Veranstaltung geschossen und dieses dann bei Facebook zur Schau gestellt. Der Beklagte nahm dieses Bild, bearbeitete es, versah es mit Schriftzügen und nutzte es für Eigenwerbung. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, nannte er den Fotografen nicht einmal als Urheber. Der Fotograf wollte 450 Euro Schadensersatz zuzüglich weiterer 450 Euro für das Verschweigen der Urheberschaft. Bekommen hat er jeweils 100 Euro (wir berichteten). Begründet hat der BGH diese Entscheidung damit, dass die Leistung eines Hobby-Fotografen nicht mit der eines Profis vergleichbar sei. Dafür führen die Richter verschiedene Indizien an.
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