In vielen Versandapotheken ist es üblich, das Widerrufsrecht des Verbrauchers auszuschließen. Verbraucherschützer finden das gar nicht lustig. Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbz) konnte vor dem Kammergericht Berlin nun einen Erfolg verbuchen. Wie DAZ.online berichtet, klagte der Verband gegen DocMorris. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der niederländischen Versandapotheke fand sich folgende Klausel: „Da wir nicht überprüfen können, ob nach der Lieferung ein sachgemäßer Umgang mit den Medikamenten gewährleistet war, kommen diese nicht mehr in den Handel und werden zu Ihrer Sicherheit entsorgt. Aus diesem Grund ist bei Arzneimitteln die Widerrufsmöglichkeit ausgeschlossen.“
Ein solch pauschaler Ausschluss ist nach Ansicht des Kammergerichts unzulässig.
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