An viele Spezialitäten sind Voraussetzungen an Herrstellung und Anbau geknüpft. So darf sich nicht jeder Salzlakenkäse auch Feta nennen. Ähnlich ist es auch beim Schwarzwälder Schinken: Bereits seit 1997 ist die Spezialität europaweit geschützt. Schwarzwälder Schinken darf sich ein Schinken nur dann nennen, wenn er im Schwarzwald hergestellt wurde. Was so banal klingt, mündete in einem 13-jährigen Konflikt – dem sogenannten „Schinkenstreit“ – der nun vor dem Europäischen Gerichtshof endete. Mittwoch wurde das Urteil gesprochen.
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