Vermutlich jeder Online-Händler kennt die 14-tätige Frist zum Verbraucher-Widerruf. Ein Online-Händler musste nun erfahren, dass diese Frist zwar auch für die Rücksendung der Ware durch den Käufer gilt, dieser aber dennoch sein Widerrufsrecht auch durch eine spätere Rücksendung nicht verwirkt.
In diesem Fall, mit dem sich kürzlich das Amtsgericht Münster beschäftigte (AZ.: 48 C 432/18), betrug die Dauer zwischen Widerrufserklärung und dem Zeitpunkt, zu dem die letzte Ware den Verkäufer erreichte, über fünf Monate. Den Kaufpreis muss der Online-Händler laut Urteil nun zurückgewähren.
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der Händlerbund setzt sich natürlich dafür ein, aktiv an der Entwicklung im E-Commerce mitzuwirken: Im Sinne unserer Mitglieder und Händler begleiten wir daher Gesetzgebungsve rfahren und bemühen uns um Einflussnahme.
Auf einzelne Fälle können wir aber keinen Einfluss nehmen. Stattdessen berichtet OnlinehändlerNe ws, um die Leser stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Den Frust der Händler können wir nachvollziehen: Der Widerruf wird rechtzeitig erklärt und danach lässt sich der Verbraucher Zeit mit der Rücksendung - das ist ärgerlich. Auf der anderen Seite darf der Händler in solchen Fällen den Kaufpreis einbehalten. Eine Rückerstattung muss erst dann erfolgen, wenn der Käufer einen Versendungsnach weis erbracht hat.
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Ich kann doch nicht bei jedem Auftrag an die WRB eine Drohung an den Kunden ausstoßen, dass er die Ware rechtzeitig zurück senden soll, da er sonst eine Schadensersatzk lage am Hals hat, weil ich die Ware nicht zeitgerecht wieder verkaufen kann.
Ich hoffe gegen das Urteil wird Berufung eingelegt und dann schauen wir mal weiter,
Frohe Weihnachten an alle online Händler Kollegen.
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Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Der Richter kann wohl nicht lesen ...
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wie kann man das so auslegen, daß auch ein versand nach monaten noch zulässig ist ???
der händler hat sich an AGB's und gesetze zu halten, aber der käufer nicht ??
wozu werden vom gesetzgeber richtlinien erlassen, die in den AGB's festgehalten werden müssen, wenn diese null und nichtig sind bzw. für käufer dann doch wieder zurechtgebogen werden ?
richter haben sich somit nicht an die gesetze zu halten oder wie soll ich das verstehen ?
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Wie schon meine Vorredner , viele Kunden sind einfach nur noch Amazon Faul verwöhnt und haben nichts mehr im Kopf oder lassen Ihren Frust den Händler spüren .
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Der Händler ist mal wieder der DUMME
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