Der Fernbus-Anbieter Flixbus darf keine Gebühren für die Nutzung von PayPal bei der Online-Buchung erheben. Das hat das Landgericht München nun entschieden, wie Spiegel Online berichtet. Verstößt Flixbus gegen dieses Verbot, droht dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro. Das Gericht hatte das Urteil am heutigen Donnerstag veröffentlicht (Az.: 17 HK O 7439/18).
Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs der deutschen Wirtschaft. Sie bemängelte, dass Flixbus mit der Erhebung von PayPal-Gebühren gegen das seit dem 13. Januar 2018 geltende Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2) verstoße. Die PSD2 untersagt Händlern im SEPA-Raum, Gebühren für bestimmte Zahlungsdienste zu erheben.
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