Bei der Mietwagen-App „Uber Black” soll es dem Kunden möglichst einfach gemacht werden: Sie geben in der App ihren Abhol-und Zielort ein, der Fahrer, dessen freies Mietfahrzeug sich am nächsten zum Kunden befindet, erhält eine Nachricht und kann den Fahrgast einsammeln. Dieser erhält dabei seinen Auftrag vom Uber-Server; das Mietwagenunternehmen wird von Uber per Mail benachrichtigt.
Wie der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, hat ein Berliner Taxiunternehmen gegen diesen Service auf Unterlassung geklagt. Dieser sei wettbewerbswidrig. Das Gericht gab dem Taxiunternehmen Recht.
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