Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Werbung eines Online-Händlers außergerichtlich unterbunden. Sie bestand darin, Kunden mit ihrer Bestellung auch einen Gutschein zuzustellen. Sollten die Käufer auf der Produktseite eine positive Bewertung für die Ware abgeben, versprach der Elektronikhändler eine Erstattung von 15 Euro. Die Wettbewerbszentrale stufte dieses Verhalten als irreführend ein.
Die Entscheidung wird mit der Beeinflussung von Käufern begründet. Diese könnten verleitet werden, eine Bewertung abzugeben, die nicht ihre tatsächliche Zufriedenheit widerspiegelt.
Kommentar schreiben