Verwender hat Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten
Natürlich gibt es auch inhaltliche Vorgaben, welche angeben, wie die Bezeichnung erfolgen muss. Das betrifft auch die Faserart, und an dieser Stelle kommt der Stein im vorliegenden Streitfall zum Rollen. Die TextilKennzVO sieht konkrete Faserbezeichnungen vor, die ausschließlich verwendet werden dürfen; auch hierzu stellen wir eine Übersicht zur Verfügung. Neben Seide oder Baumwolle gehört dazu jedenfalls auch Wolle – nicht aber Merinowolle. Die Richter stellten hier in der Folge fest, dass die Kennzeichnung insofern nicht korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist. Der Wortbestandteil „Merino“ diene lediglich dazu, die verwendete Textilfaser „Wolle“ näher zu beschreiben, solche erläuternden Zusätze seien jedoch unzulässig.
Dies führte dann mittelbar auch zur Abmahnfähigkeit dieses Fehlers. Während das OLG München (AZ.: 6 U 2046/16) in einem vergleichbaren Fall keine Abmahnfähigkeit erkannte, setzt sich das OLG Hamm nun ausführlicher mit der folgenden Problematik auseinander: Da die Bezeichnung „Merinowolle“ gerade die Vorteile dieser Wollart herausstelle und damit auf eine vergleichsweise hochwertige Faserzusammensetzung hinweise, verschaffe sich der Verwender einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen Konkurrenten, die sich an die erlaubte Bezeichnung halten. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem UWG sind damit möglich. Was aber erlaubt ist: „Merinowolle“ der Faserbezeichnung nachzustellen – etwa: „100% Wolle (Merinowolle)“.
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wie im Artikel beschrieben, handelt es sich hinsichtlich der Faserart bei Merinowolle um Wolle. Ob es sich um ein Merinoschaf handelt oder ein anderes, ist für die gesetzliche Kennzeichnung nicht relevant. Wie auch der Leitfaden unter Punkt 1 der Tabelle beschreibt, ist die zulässige Bezeichnung für Fasern, die vom Fell des Schafes stammen, „Wolle“.
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wenn schon ein solcher Artikel verfasst und veröffentlicht wird, wäre es dann nicht angebracht, auch die entsprechend richtige Kennzeichnung anzugeben? Der Artikel erläutert nicht, wie Wolle vom Merino Schaf nun deklariert werden darf bzw. muss. Der vom Händlerbund zur Verfügung gestellte Leitfaden ist in dieser Hinsicht nutzlos.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
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