OLG München: Keine Einschränkung von Auskunftsansprüchen durch DSGVO
Die DSGVO erlaubt die Weitergabe von erhobenen personenbezogenen Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Relevant wird das zum Beispiel dann, wenn man Ansprüche gegen einen anderen durchsetzen möchte, dafür aber auf Daten angewiesen ist, die nur dieser besitzt. So lag die Situation auch in einem Fall, den das Oberlandesgericht München kürzlich verhandelte. Es ging um einen Vertrag über den Vertrieb von Ware, genau genommen ging es um Vertragshandel.
Da der Verdacht im Raum stand, der Vertragshändler verstoße gegen vertragliche Pflichten, wollte die andere Partei klagen und forderte Auskunft über etwaige Kundendaten. Geübte Leser vernehmen an dieser Stelle das Klingeln der DSGVO-Warnglocke auch ohne vorherigen Hinweis: Hier könnte es kritisch werden. Die Richter aber sahen im Verlangen des Klägers ein berechtigtes Interesse, das die Weitergabe der Daten erlaubt. Zumal es sich nicht um Daten des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Betroffenenen handelte, musste deren Interesse zurückstehen.
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