Ein Unternehmer muss grundsätzlich auch eine kritische, ihn persönlich identifizierende Berichterstattung auf einer Webseite hinnehmen, so das klare Fazit der Berliner Richter (Landgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2014, Az.: 27 O 423/13). Die Grenze der zulässigen Berichterstattung ist jedoch dort erreicht, wo es sich um Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.

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