Persönlichkeitsverletzende Wortkombinationen müssen entfernt werden
Die Richter des BGH stellten klar, dass Wortkombinationen, die Persönlichkeitsrechte verletzen, im Rahmen seiner Prüfpflichten aus der Autocomplete Funktion entfernt werden müssen, wenn der Betreiber Kenntnis der Persönlichkeitsverletzung erlangt.
Für Google könnte das Urteil weitreichende Folgen haben, da sämtliche Rügen zukünftig individuell geprüft werden müssen. Jeder hat die Möglichkeit sich an den Suchmaschinenbetreiber zu wenden, wenn er seine Persönlichkeitsrechte durch Begriffe in einer Suchanfrage verletzt sieht.
Google muss in jedem Einzelfall prüfen, ob tatsächlich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, womit ein immenser Aufwand für den Suchmaschinenriesen verbunden ist. Versäumt er es zu reagieren, kann er auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden. Langfristig könnte das heutige Urteil aus Karlsruhe für die Autocomplete Funktion von Google das Aus in Deutschland bedeuten. Fest steht allerdings, dass der Internetgigant jetzt zum Handeln verpflichtet ist.
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