Amazon wegen Wettbewerbsverstößen verurteilt
Für kleine und mittlere Online-Händler gehört die Angst vor einer Abmahnung zum täglichen Geschäft. Von den „Großen“ der Branche meint man, kaum von derartigen Problemen zu hören. Doch auch Internetriesen wie Amazon sind scheinbar vor einer Abmahnung nicht sicher, denn nun ist auch ein Urteil gegen das Unternehmen ergangen. Herangetraut an den „Riesen“ hatte sich jedoch kein Online-Händler, sondern die Wettbewerbszentrale, die den Streit mangels Einsicht seitens Amazon vor dem Landgericht Köln austragen musste. Das Gericht hat dem Online-Händler Amazon verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen (Urteil vom 6.11.2014, Az.: 31 O 512/13). Außerdem verstieß Amazon gegen die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises.
Kein Arzneimittel und kein Medizinprodukt: E-Zigaretten weiter frei verkäuflich
E-Zigaretten und die entsprechenden Liquids gibt es mittlerweile etliche Jahre auf dem Markt. Rechtlich eingeordnet war der Verkauf bisher nicht, was zeigt, dass die Rechtsprechung der Praxis oft beträchtlich „hinterherhinkt“. Diskutiert wurde, ob E-Zigaretten (sog. „Verdampfer“) als Medizinprodukte, und die dazugehörigen Liquids als Arzneimittel eingestuft werden können oder nicht. Im November hat das Bundesverwaltungsgericht zumindest in diesem Punkt für alle Verkäufer dieser Produkte ein klares Urteil gefällt: E-Zigaretten sind weder als Arzneimittel noch als Medizinprodukt einzustufen (Urteil vom 20.11.2014, BVerwG 3 C 25.13; BVerwG 3 C 26.13; BVerwG 3 C 27.13). Der Jugendschutz bleibt aber weiterhin außen vor.
Widerrufsrecht bei individualisierten Waren ausgeschlossen
Eine der häufigsten Fragen, bei denen Online-Händler und Kunden uneinig sind, ist die Frage nach dem Ausschluss des Widerrufsrechts. So besteht besonders bei individuell angefertigten Produkten auf beiden Seiten Unklarheit, ob hierfür ein Widerrufsrecht besteht oder nicht. Zumindest laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Siegburg soll bei einem individuell zusammengestellten Sofas kein Widerrufsrecht bestehen (Urteil vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14). Ein nach persönlichen Wünschen (Bezugsstoff und Ausrichtung der Armlehne) hergestelltes Sofa stellt eine nach Kundenspezifikation hergestellte Ware dar, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Urheberrecht: Strenge Prüfpflichten für Verwender der Fotos
Dass nicht jeder Online-Händler die Zeit und Mühe investieren möchte, eigene Fotos (z.B. seiner Produkte) zu erstellen, ist nicht weiter verwunderlich. Es gibt viele Möglichkeiten, die mit den notwendigen Fotos zu versorgen. Allzu bedenkenlos sollte man die fremden Werke jedoch nicht übernehmen. Das Amtsgericht München rief in einem Urteil, was im November bekannt wurde, noch einmal in Erinnerung, dass bei der Verwendung fremder Fotos strenge Prüfpflichten an die Urheberschaft gestellt werden müssen (Urteil vom 28.05.2014, Az.: 42 C 29213/13). Der Verwender fremder Fotos ist grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen. Geschieht dies nicht, handelt er fahrlässig und somit schuldhaft und macht sich schadensersatzpflichtig.
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