Auch wenn es in der Praxis schwer fällt: Die Abgabe von negativen Bewertungen ist grundsätzlich erlaubt und Betroffene müssen sich negative Bewertungen gefallen lassen. Sogar der Bundesgerichtshof nahm Stellung zu der Problematik und entschied in einem wegweisenden Urteil, dass Online-Bewertungsplattformen grundsätzlich hinzunehmen sind (Urteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13). Um Online-Händlern einen Überblick über die wichtigsten Urteile der letzten Zeit in Bezug auf Negativbewertungen zu geben, haben wir Ihnen eine Bilderreihe zusammengestellt.

(Bildquelle Grumpy Customer Service: Andy Dean Photography via Shutterstock)
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