Manche Händler arbeiten nach dem Motto: "je mehr Siegel, desto besser.". Die Werbung mit einem Gütesiegel hat jedoch ihre Grenzen, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Rostock (Az. 2 U 12/14) zeigt. Nach der Entscheidung des Gerichts ist es irreführend, wenn ein Siegel verwendet wird, ohne dabei über die Grundinformationen wie Prüfkriterien und Prüfergebnisse zu informieren.

(Bildquelle Certified Logo: Grounder via Shutterstock)
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