
„Unverzüglich prüfen“
Wareneingangskontrolle versäumt: Händler bleibt auf Millionenverlust sitzen
Wer Ware bestellt, muss sie prüfen und Mängel zügig melden. Wie weit diese Pflicht reicht, hat ein Gericht konkretisiert.
08.10.2026
ca. 2 Min.










