In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen Fall, der nach Betrug riecht: Ein Kunde bestellt bei einem Händler Ware. Diese wird versendet und laut Sendungsverfolgung kontaktlos übergeben. Der Kunde behauptet nun aber, die Ware sei nicht angekommen. Der Händler schickt daraufhin eine Ersatzlieferung. Diesmal hat der Kunde einen Paketshop angegeben. Die Sendung wurde laut Verfolgung auch abgeholt. Allerdings behauptet der Kunde nun, die Ware nicht erhalten zu haben. Das Paket sei nicht da gewesen, als er es abholen wollte. Er verlangt jetzt eine erneute Sendung. Zu Recht?
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