Zustellprobleme wegen fehlender Hausnummer: Muss die Kundin zahlen?

Veröffentlicht: 21.02.2025
imgAktualisierung: 21.02.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.02.2025
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Skurriles Haus mit schrägem Dach und großem blauen Fragezeichen darauf, umgeben von Bäumen und Wolken im Cartoon-Stil.
Erstellt mit Dall-E
Ein Paket kann nicht zugestellt werden, weil die Hausnummer unlesbar ist. Wer trägt die Kosten für den erneuten Versand?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um ein nicht-zustellbares Paket: Eine Kundin kauft für ihr Einfamilienhaus einige Bilderrahmen in einem Online-Shop. Kurz nach dem Versand kommt die Ware zurück. Laut dem Zusteller ist die Sendung nicht zustellbar. Das Haus sei nicht auffindbar. Der Händler meldet sich daraufhin bei der Kundin. Vielleicht ist ihr bei der Eingabe der Daten ein Fehler unterlaufen?

Die Kundin meint, dass ihre Hausnummer nicht gut sichtbar sei. Das Schild am Briefkasten ist auch schon bis zur Unlesbarkeit verblasst. Das wurde zwar auch mehrfach von Zustellern bemängelt; allerdings sei die Ware trotzdem immer angekommen. Eine weitere Nachfrage beim Zusteller ergibt, dass dieser schlicht das Haus aufgrund der versteckten Nummer nicht gefunden hat. Die Kundin will nun, dass das Paket – gern auch an einen Paketshop – neu zugesendet wird. Die Kosten will sie aber nicht zahlen. Zu Recht?

Grundsatz: Auch Verbraucher:innen haben Pflichten

Neben vielen Rechten haben Verbraucher:innen natürlich auch Pflichten: So sind sie in der Pflicht, das bestellte Produkt auch abzunehmen. Damit das mit dem Abnehmen auch funktioniert, müssen sie dafür die Voraussetzungen schaffen: So muss die Lieferadresse korrekt angegebenen werden. Auch muss sichergestellt werden, dass der Paketbote die Ware überhaupt zustellen kann. So sind Paketboten nicht verpflichtet, Grundstücke mit frei laufenden Hunden zu betreten. Auch müssen sie sich beispielsweise auf vereisten Grundstückswegen keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Fazit: Kundin ist für Mehrkosten verantwortlich

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Wer ein Haus besitzt, muss nach Baugesetzbuch auch eine Nummer anbringen. Wie genau diese angebracht werden müssen und welche Gestaltung beachtet werden soll, regelt jede Gemeinde für sich. Allerdings geht es im Kern meistens um eines: Die Hausnummern sollen gut sichtbar sein. Daher ist in vielen Gemeinden sogar eine Beleuchtung vorgesehen. Der Grund liegt insbesondere in diesem Fall auf der Hand: Ohne die Hausnummer oder gut lesbaren Namen wird es mit der Zustellung von Sendungen schwer. Dass die Kundin trotzdem bisher Lieferungen erhalten hat, tut nichts zur Sache. Immerhin ist nicht jeder Auslieferer ortskundig und weiß, wo wer wohnt. Entsprechend hat die Kundin hier eine Pflicht verletzt. Die Mehrkosten für den Versand muss sie in jedem Fall übernehmen. Ihre Forderung ist daher dreist.

Veröffentlicht: 21.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 21.02.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Sandra
04.03.2025

Antworten

Wir haben gerade so einen aktuellen Fall. Kunde schickt etwas zur Reparatur. Wir lassen reparieren und schicken es dem Kunden. Paket kommt nicht an, in der Filiale, wo es hingeleitet wurde danach (Name fehlte laut DHL auf Briefkasten) wurde es nicht abgeholt. Wollten es bei DHL reklamieren wenn Kunde uns ein Foto seines Briefkastens schickt. Kollegin schickt es “Kulanz halber” direkt wieder raus. Gleiches Spiel. Auf mails reagiert der Kunde nicht mehr, wir lassen es liegen weil wichtigeres erstmal zu tun. Jetzt meldet sich der Kunde mit einer Droh-email, den Anwalt einzuschalten weil wir nicht liefern! Uns hat es 2x Hin-und Rückkosten gekostet und der Kunde geht nicht darauf ein, dass er uns endlich das Foto schickt was angeblich beweist dass ein Name am Briefkasten steht. In der Filiale hat er es ja auch nicht abgeholt. Da es eine Reparatur ist, können wir ja auch nicht einfach stornieren. Was können wir als Händler in dem Falle tun?
Peter
03.03.2025

Antworten

Hallo, bei uns ist der Fall viel häufiger, dass alles korrekt angegeben und beschriftet ist und trotzdem nicht (oder in irgendeinem Paketshop ohne Benachrichtigung) zugestellt wird. Ein zweiter Versuch ist dann fast immer erfolgreich. Wir versuchen dann bei DHL zu reklamieren, was 50/50 erfolgreich ist.
D. L.
02.03.2025

Antworten

Hallo, ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Entweder macht die Kundin von ihrem Widerrufsrecht gebrauch oder droht mit einer schlechten Bewertung. Wir haben das tagtäglich. In den Bewertungen lügen die Kunden dann und behaupten, dass wir nicht kommunikativ seien oder ähnliches und verschweigen den tatsächlichen Sachverhalt. Diese falschen Bewertungen bekommt man als Verkäufer schlecht bis gar nicht gelöscht und muss dann noch zusätzliche Kulanz walten lassen. Uns kosten falsche Adressen jährlich mehr als € 15.000,00. Der Hinversand und die Rückführungskosten seitens der DHL, sowie der erneute Versand an den Kunden. Pro fehlerhafter Sendung sind das ca. € 15,00.
Jens
26.02.2025

Antworten

..ist ja mal wieder so ein eher theoretisches Recht des Verkäufers, welches sich (mal wieder) in der Praxis nicht (oder sehr selten) umsetzen lässt. Schade das sich diesen kleinen Problemen bis heute keiner annimmt.
Max Sonntag
02.03.2025
Also wir verlangen von unseren Kunden nur ausnahmsweise die Kosten für den erneuten Versand, wenn der Warenwert so gering ist, dass wir draufzahlen würden. Die Kosten für die Retoure übernehmen wir in jedem Fall aus Kulanz. Würde der Kunde daraufhin widerrufen, dann berechnen wir ihm auf jeden Fall die Kosten für die Retoure. Bislang waren die wenigen Kunden, die das betroffen hat, bei uns damit immer zufrieden. Übrigens: Einen entsprechenden Prozentsatz hat jeder gute Kaufmann in seinen Versandpreisen für solche Unwägbarkeiten bereits kalkuliert, oder sollte es zumindest haben. Wer beim Versand nur auf billig setzt, wird dann zu Recht "bestraft".