In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um ein nicht-zustellbares Paket: Eine Kundin kauft für ihr Einfamilienhaus einige Bilderrahmen in einem Online-Shop. Kurz nach dem Versand kommt die Ware zurück. Laut dem Zusteller ist die Sendung nicht zustellbar. Das Haus sei nicht auffindbar. Der Händler meldet sich daraufhin bei der Kundin. Vielleicht ist ihr bei der Eingabe der Daten ein Fehler unterlaufen?
Die Kundin meint, dass ihre Hausnummer nicht gut sichtbar sei. Das Schild am Briefkasten ist auch schon bis zur Unlesbarkeit verblasst. Das wurde zwar auch mehrfach von Zustellern bemängelt; allerdings sei die Ware trotzdem immer angekommen. Eine weitere Nachfrage beim Zusteller ergibt, dass dieser schlicht das Haus aufgrund der versteckten Nummer nicht gefunden hat. Die Kundin will nun, dass das Paket – gern auch an einen Paketshop – neu zugesendet wird. Die Kosten will sie aber nicht zahlen. Zu Recht?
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