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Brauche ich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn ich schon eine USt-IdNr. habe?

Veröffentlicht: 07.11.2024
imgAktualisierung: 07.11.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
07.11.2024
img 07.11.2024
ca. 1 Min.
Auf einem Schreibtisch mit Computer voller Steuerunterlagen klebt ein Fragezeichen-Post-it
VadimVasenin / Depositphotos.com
Seit November 2024 erhalten Unternehmen automatisch eine W-IdNr. Wer braucht sie überhaupt?


Unternehmen fragen uns häufig, ob die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ersetzt.

Antwort: Unternehmen, die vor dem 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. besitzen, müssen keine zusätzliche W-IdNr. beantragen, da ihre bestehende USt-IdNr. der W-IdNr. entspricht. Eine gesonderte Mitteilung dazu erfolgt nicht. Falls die USt-IdNr. nicht bekannt ist oder deren Gültigkeit unklar ist, können Unternehmen ab Dezember 2024 eine erneute Mitteilung ihrer W-IdNr. anfordern.

Alle anderen Unternehmen sollen die USt-IdNr. trotz der erstmaligen Einführung der W-IdNr. bei Bedarf weiterhin separat beantragen, darauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin.

Verhältnis zwischen W-IdNr. und USt-IdNr.

Die W-IdNr. wird den betroffenen Unternehmen zur einheitlichen Identifikation für steuerliche und wirtschaftliche Vorgänge in Deutschland seit ein paar Tagen schrittweise zugewiesen. Sie ähnelt in ihrem Aufbau der USt-IdNr., wird jedoch um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt (z. B. „-00001“).

Die USt-IdNr. bleibt weiterhin erforderlich, wenn ein Unternehmen am innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU teilnimmt. Sie wird für die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr genutzt. Die W-IdNr. hingegen wird für nationale steuerliche Vorgänge verwendet und ist ein Instrument der deutschen Steuerverwaltung.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 07.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 07.11.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Diana
14.11.2024

Antworten

Herzlichen Dank für die Info. Wir haben bereits seit vielen Jahren eine USt-Id-Nr.. Diese ist ja auch im Impressum angegeben. Habe ich das richtig verstanden, dass das dann so bleiben kann und wir auch gar keine W-Id-Nr. bekommen? Vielen Dank Diana
Redaktion
14.11.2024
Hallo Diana,
korrekt. Wer bereits eine USt-IdNr. erhalten hat, nutzt diese als W-IdNr. und bekommt keine neue W-IdNr. Beide Nummern sind somit in diesem Fall identisch.
Gruß, die Redaktion