Unternehmen fragen uns häufig, ob die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ersetzt.
Antwort: Unternehmen, die vor dem 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. besitzen, müssen keine zusätzliche W-IdNr. beantragen, da ihre bestehende USt-IdNr. der W-IdNr. entspricht. Eine gesonderte Mitteilung dazu erfolgt nicht. Falls die USt-IdNr. nicht bekannt ist oder deren Gültigkeit unklar ist, können Unternehmen ab Dezember 2024 eine erneute Mitteilung ihrer W-IdNr. anfordern.
Alle anderen Unternehmen sollen die USt-IdNr. trotz der erstmaligen Einführung der W-IdNr. bei Bedarf weiterhin separat beantragen, darauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin.
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korrekt. Wer bereits eine USt-IdNr. erhalten hat, nutzt diese als W-IdNr. und bekommt keine neue W-IdNr. Beide Nummern sind somit in diesem Fall identisch.
Gruß, die Redaktion