Ab Ende 2024 müssen Unternehmen im E-Commerce eine weitere Neuerung beachten: die Einführung der W-IdNr. (Wirtschafts-Identifikationsnummer). Wir wurden gefragt, ob diese Nummer auch Einfluss auf den Shop hat.

Was hat es mit der W-IdNr. auf sich?

Ab November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) in Deutschland schrittweise eingeführt. Sie wird automatisch an alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen vergeben und dient der Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und der besseren Identifikation von Unternehmen. Die W-IdNr. ergänzt bestehende Identifikationsnummern, wie die Steuer- oder Umsatzsteuer-IdNr., und wird in verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Prozessen verwendet. Unternehmen sollten sich auf diese Neuerung vorbereiten, da die W-IdNr. künftig eine zentrale Rolle im Geschäftsverkehr spielen wird.

Was ist in Online-Shops mit der Erteilung der W-IdNr. zu beachten?

Die W-IdNr. wird künftig eine Pflichtangabe im Impressum und auf steuerlichen Dokumenten sein. Die rechtliche Grundlage für diese Neuerung bildet § 5 Nr. 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Unternehmen im digitalen Raum zu verbessern.

Für alle E-Commerce-Verantwortlichen bedeutet dies eine Erweiterung ihrer rechtlichen Pflichten. Sobald die W-IdNr. zugeteilt wird, müssen sie diese unverzüglich in ihrem Impressum auf der Website eintragen. Wer dies nicht tut, riskiert Abmahnungen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Webseiten prüfen und sicherstellen, dass die neue Nummer korrekt aufgeführt wird, sobald die Nummer zugeteilt wurde.

Was ist mit der USt-ID oder der Steuernummer: Gehören sie auch ins Impressum?

Ja und nein. Die USt-IdNr. muss im Impressum angegeben werden. Grundlage ist die gleiche Vorschrift (s. o.). Die Steuernummer hingegen wird vom zuständigen Finanzamt gegenüber jeder steuerpflichtigen Person erteilt. Für sie besteht keine Pflicht zur Angabe im Impressum.

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