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Muss die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer im Shop ergänzt werden?

Veröffentlicht: 15.10.2024
imgAktualisierung: 15.10.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
15.10.2024
img 15.10.2024
ca. 2 Min.
Buntes Post-it auf dem das Wort Impressum steht
artursz / Depositphotos.com
Muss die W-IdNr. im Shop (z. B. im Impressum) oder auf Dokumenten stehen?


Ab Ende 2024 müssen Unternehmen im E-Commerce eine weitere Neuerung beachten: die Einführung der W-IdNr. (Wirtschafts-Identifikationsnummer). Wir wurden gefragt, ob diese Nummer auch Einfluss auf den Shop hat.

Was hat es mit der W-IdNr. auf sich?

Ab November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) in Deutschland schrittweise eingeführt. Sie wird automatisch an alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen vergeben und dient der Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und der besseren Identifikation von Unternehmen. Die W-IdNr. ergänzt bestehende Identifikationsnummern, wie die Steuer- oder Umsatzsteuer-IdNr., und wird in verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Prozessen verwendet. Unternehmen sollten sich auf diese Neuerung vorbereiten, da die W-IdNr. künftig eine zentrale Rolle im Geschäftsverkehr spielen wird.

Was ist in Online-Shops mit der Erteilung der W-IdNr. zu beachten?

Die W-IdNr. wird künftig eine Pflichtangabe im Impressum und auf steuerlichen Dokumenten sein. Die rechtliche Grundlage für diese Neuerung bildet § 5 Nr. 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Unternehmen im digitalen Raum zu verbessern.

Für alle E-Commerce-Verantwortlichen bedeutet dies eine Erweiterung ihrer rechtlichen Pflichten. Sobald die W-IdNr. zugeteilt wird, müssen sie diese unverzüglich in ihrem Impressum auf der Website eintragen. Wer dies nicht tut, riskiert Abmahnungen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Webseiten prüfen und sicherstellen, dass die neue Nummer korrekt aufgeführt wird, sobald die Nummer zugeteilt wurde.

Was ist mit der USt-ID oder der Steuernummer: Gehören sie auch ins Impressum?

Ja und nein. Die USt-IdNr. muss im Impressum angegeben werden. Grundlage ist die gleiche Vorschrift (s. o.). Die Steuernummer hingegen wird vom zuständigen Finanzamt gegenüber jeder steuerpflichtigen Person erteilt. Für sie besteht keine Pflicht zur Angabe im Impressum.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 15.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 15.10.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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CF
02.12.2024

Antworten

Hallo, laut BZSt gilt die W-IdNr. ab 3.12.2024 für alle Unternehmen die bereits eine USt-ID haben. Das sollte ggf. jetzt kurzfristig mal veröffentlicht werden...
Frieder
17.10.2024

Antworten

1. laut vorab Information wird Unternehmen die bereits eine USt-Id haben nicht mitgeteilt, das die neue W-IdNr. ab einem Zeitpunkt X jetzt auch gleich der USt-Id ist, ich muss also schätzen, oder irgendwo Mitglied sein wo es jemanden gibt der alle über eine entsprechende Veröffentlichung in irgendeinem Anzeiger informiert - total verschobene Wahrnehmung beim Gesetzgeber. 2. Es wäre sinnvoller gewesen allen Unternehmen die noch keine haben, "zwangsweise" eine USt.-ID zuzuordnen und festzulegen, das die jetzt immer anzugeben ist, wenn die sowieso gleich der W-IdNr. ist. Wäre. Blöd nur das bisher keine Verbindung zwischen dem Ministerium welches die USt.-ID vergibt und den Finanzämtern existiert um herauszufinden, für welche Gewerbeanmeldung bereits eine USt.-ID vergeben wurde. Daher bin ich gespannt wie die Vergabe läuft.
Alexander Eckstein
16.10.2024

Antworten

Hallo, ihr stellt die Frage in den Raum, ob die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer auch auf Dokumente (Briefpapier) aufgedruckt werden muss. Allerdings finde ich im Text keine Antwort dazu. Müssen wir unsere Briefbögen anpassen? Vielen Dank im voraus für die Klärung.
Redaktion
17.10.2024
Hallo Alexander,
diese spannende Frage klären wir noch in einem separaten Artikel, welcher aktuell noch in Arbeit ist.
Gruß, die Redaktion
Matthias
16.10.2024

Antworten

Es ist immer wieder schön, wenn neue Nummern kommen. Das spart doch sicherlich auch Steuergeld zehrendes Personal ein. ;-) Abgesehen davon, wie will der Abmahnende denn wissen, dass der jeweilige abgemahnte seine Nummer schon erhalten hat?