Pflichtangaben, Bewertungen und die GPSR
Weiter geht es mit der Eingabe der Daten für die Bestellung: Hier fällt direkt auf, dass die Telefonnummer eine Pflichtangabe ist. Das ist so nicht datenschutzkonform. Laut der Datenschutzgrundverordnung gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Es dürfen also nur die Daten abgefragt werden, die zwingend notwendig sind. Die Abfrage der Telefonnummer bei einer Ware, die im Paket versendet werden kann, ist nicht notwendig.

Immerhin gibt es auch zwei positive Aspekte: Bei den Bewertungen findet sich der Hinweis, dass diese verifiziert sind. Ein Klick auf das kleine „i“ verrät, dass die Bewertung von jemandem stammt, der beim Shop eingekauft hat und dazu eingeladen wurde, eine Rezension zu schreiben. Es wird auch darüber aufgeklärt, dass Händler:innen Rezensionen von anderen Plattformen importieren können. Positiv ist außerdem, dass Händler:innen offenbar die Möglichkeit haben, Informationen zur Produktsicherheit zu erfüllen. Diese Möglichkeit wurde zwar scheinbar vom Händler im Screenshot rechts nicht genutzt, aber offenbar kann man Herstellerdaten sowie Warn- und Sicherheitshinweise hinterlegen.
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