1. Gilt das EU-Verbraucherschutzrecht auch für Kunden außerhalb der EU?
2. Wann gilt trotzdem deutsches/EU-Recht?
3. Kann das Widerrufsrecht bei Verkäufen ins Nicht-EU-Ausland ausgeschlossen werden?
4. Wann muss ausländisches Verbraucherrecht beachtet werden?
5. Muss die Widerrufsbelehrung an das Zielland angepasst sein?
Der Versand ins EU-Ausland – also Länder außerhalb der EU wie die Schweiz, das Vereinigte Königreich (UK) oder die USA – wirkt lukrativ. Keine EU-Verpackungsverordnung, keine GPSR.
Doch beim Verkauf an Kunden in Nicht-EU-Staaten gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. In diesem Beitrag erklären wir, worauf es beim Recht im Online-Handel mit Drittstaaten ankommt – insbesondere im Hinblick auf Verbraucherschutz, Widerrufsrecht und Pflichtinformationen.
Gilt das EU-Verbraucherschutzrecht auch für Kunden außerhalb der EU?
Grundsatz: Nein, das EU-Verbraucherschutzrecht – einschließlich des Widerrufsrechts – gilt für Kunden außerhalb der EU nicht automatisch.
Wann gilt trotzdem deutsches/EU-Recht?
Viele Webshops regeln in ihren AGB, dass deutsches Recht für alle Kaufverträge gilt – auch bei Verkäufen in Nicht-EU-Staaten. Wird deutsches Recht wirksam vereinbart, gilt auch das EU-Verbraucherschutzrecht – mit allen Rechten, z. B. dem 14-tägigen Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.
Dies kann dazu führen, dass auch Kunden aus z. B. der Schweiz oder den USA ein Widerrufsrecht erhalten, obwohl dies nach ihrem nationalen Recht nicht vorgesehen ist.
Kann das Widerrufsrecht bei Verkäufen ins Nicht-EU-Ausland ausgeschlossen werden?
Ja, das ist möglich. Während das Widerrufsrecht für Verbraucher in der EU gesetzlich vorgeschrieben und nicht abdingbar ist, können Online-Händler es gegenüber Kunden aus Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, UK, USA) ausschließen. Voraussetzung ist, dass dies klar in den AGB und der Widerrufsbelehrung geregelt wird.
Allerdings gilt: Wird deutsches Recht auf den Vertrag angewendet – etwa durch eine entsprechende AGB-Klausel – greift auch das deutsche Widerrufsrecht, selbst bei Kunden außerhalb der EU. Wer das vermeiden möchte, sollte den Ausschluss ausdrücklich formulieren.
Beachten sollten Händler außerdem, dass in einigen Drittstaaten eigene verbraucherschützende Regelungen gelten können, die sich nicht vertraglich ausschließen lassen. In den meisten Fällen existiert dort jedoch kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wann muss ausländisches Verbraucherrecht beachtet werden?
Wenn der Webshop gezielt auf ein bestimmtes Land ausgerichtet ist, müssen Händler auch das dort geltende Verbraucherrecht berücksichtigen – und ggf. umsetzen.
Wann liegt eine Ausrichtung auf ein Drittland vor?
Für die Antwort, auf die Frage, wann ein Shop auf ein Zielland ausgerichtet ist, gibt es verschiedene Indizien:
- Verwendung einer länderspezifischen Domain (z. B. „.ch“ für Schweiz)
- Webshop in der Landessprache
- Preise in Landeswährung (z. B. Schweizer Franken)
- Aktive Versandoptionen und Lieferbedingungen für das Land
- Marketingmaßnahmen im Drittstaat (z. B. gezielte Werbung)
- Kundensupport in der Landessprache oder lokale Telefonnummer
👉 Wichtig: Die bloße Abrufbarkeit des Shops im Drittland reicht nicht aus, um eine Ausrichtung anzunehmen.
Muss die Widerrufsbelehrung an das Zielland angepasst sein?
Nur wenn der Shop auf das Drittland ausgerichtet ist:
- Die Widerrufsbelehrung muss dann:
- In der Landessprache erfolgen
- Die landesspezifischen Vorgaben zum Widerrufsrecht berücksichtigen
Ist keine gezielte Ausrichtung erkennbar: Dann genügt es, die Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht und auf Deutsch zu gestalten.
Fazit: Rechtssichere Verkäufe ins Ausland – mit Augenmaß
Für Online-Händler, die internationale Kunden beliefern wollen, gilt: Nicht jedes Ausland ist gleich. Je nachdem, ob ein Shop aktiv auf ein Drittland ausgerichtet ist oder nicht, ändern sich die rechtlichen Anforderungen deutlich.
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