In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Grundsätzlich steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Doch von dieser Regel gibt es auch Ausnahmen, die gesetzlich festgelegt sind. In der Praxis bildet der Ausschluss des Widerrufsrechts einen häufigen Streitpunkt zwischen Online-Händler:innen und der Kundschaft – vor allem, wenn es um personalisierte Produkte geht. Die Kundschaft beharrt auf ihr Widerrufsrecht, weil es schließlich auch für personalisierte Waren gilt. Aber ist das wirklich so? Ist das Fake oder Fakt?
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