„Das Widerrufsrecht gehört abgeschafft!“ – Solche Forderungen von Online-Händler:innen höre und lese ich immer wieder. Sie wundern auch nicht weiter, denn das Widerrufsrecht wirkt sich gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sehr nachteilig aus. Ein Beispiel? Verbraucher:innen dürfen die Originalverpackung komplett aufreißen und das Produkt ohne diese zurücksenden. Shops haben in diesem Fall nicht unbedingt Anspruch auf Wertersatz. Der Knackpunkt: Auf der OVP befinden sich viele Pflichtinformationen. Das Produkt ohne diese zu verkaufen, ist rechtlich gesehen selten eine Option. Also muss Ersatz beschafft werden. Die berechtigte Kritik: Das Widerrufsrecht soll Online-Handel und stationären Handel gleichstellen. Im stationären Handel darf man die Ware immerhin auch ansehen und teilweise sogar ausprobieren. Das gilt aber selten für das ganze Sortiment. Kundschaft, die im Gang erst mal die Packung aufreißt, wenn kein Ausstellungsobjekt dasteht, würde wahrscheinlich Hausverbot bekommen.
Und dennoch wäre die Abschaffung des Widerrufsrechts keine gute Idee.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Aber eine pauschale Regel wie „gewaschene Textilien = 50 % Abzug“ wäre rechtlich problematisch. Der Wertersatz bemisst sich nicht nach einem festen Prozentsatz oder nach dem ursprünglichen Verkaufspreis, sondern nach der konkreten Wertminderung im Einzelfall. Maßstab ist der objektive Marktwert der Ware im zurückgesandten Zustand.
Das kann im Ergebnis 50 % sein. Es kann aber auch deutlich weniger oder mehr sein. Eine starre Quote würde diese Einzelfallprüfung gerade umgehen – und wäre damit angreifbar.
Grundsätzlich darfst du deine Kunden darum bitte, sorgfältig mit der OVP umzugehen. Das darf aber nicht den Eindruck vermitteln, als würde das in irgendeiner Art und Weise das Widerrufsrecht einschränken. Ein Hinweis auf Wertersatzansprüche wäre im Rahmen der Widerrufsbelehrung möglich.
Das Feedback zu den Benachrichtigungen nehmen wir uns gern mit.
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Ich sehe durchaus, dass Amazon aufgrund seiner Größe vieles kompensieren kann – mit oder ohne gesetzliches Widerrufsrecht. Gerade deshalb glaube ich aber, dass ein kompletter Wegfall der gesetzlichen Regelung kleine Händler nicht automatisch stärken würde.
Ich befürchte vielmehr, dass sich Kund:innen dann noch stärker an den Anbietern orientieren würden, bei denen Rückgaben am einfachsten und risikolosesten sind. Und das sind erfahrungsgemäß eher die großen Plattformen, die sich großzügige Standards leisten können.
Mir geht es deshalb nicht um „mehr Regulierung um jeden Preis“, sondern um verlässliche Mindeststandards, die für alle gelten. Einheitliche Spielregeln schaffen aus meiner Sicht zumindest eine gewisse Vergleichbarkeit.
Und ja – ich bin absolut dafür, das Widerrufsrecht zu reformieren. Aber ich persönlich halte es nicht für überzeugend, sich vollständig auf die Selbstregulierung des Marktes zu verlassen.
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben