Widerrufsrecht abschaffen? Warum der Online-Handel davon nicht profitieren würde

Veröffentlicht: 25.02.2026
imgAktualisierung: 25.02.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
25.02.2026
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ca. 3 Min.
Person tippt auf Laptop, darüber schwebt Symbol eines Einkaufswagens mit Benachrichtigung 1, E-Commerce-Konzept.
supatman / Depositphotos.com
Soll das Widerrufsrecht im Online-Handel abgeschafft werden? Warum das keine Lösung ist und wo konkreter Reformbedarf besteht.


„Das Widerrufsrecht gehört abgeschafft!“ – Solche Forderungen von Online-Händler:innen höre und lese ich immer wieder. Sie wundern auch nicht weiter, denn das Widerrufsrecht wirkt sich gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sehr nachteilig aus. Ein Beispiel? Verbraucher:innen dürfen die Originalverpackung komplett aufreißen und das Produkt ohne diese zurücksenden. Shops haben in diesem Fall nicht unbedingt Anspruch auf Wertersatz. Der Knackpunkt: Auf der OVP befinden sich viele Pflichtinformationen. Das Produkt ohne diese zu verkaufen, ist rechtlich gesehen selten eine Option. Also muss Ersatz beschafft werden. Die berechtigte Kritik: Das Widerrufsrecht soll Online-Handel und stationären Handel gleichstellen. Im stationären Handel darf man die Ware immerhin auch ansehen und teilweise sogar ausprobieren. Das gilt aber selten für das ganze Sortiment. Kundschaft, die im Gang erst mal die Packung aufreißt, wenn kein Ausstellungsobjekt dasteht, würde wahrscheinlich Hausverbot bekommen.

Und dennoch wäre die Abschaffung des Widerrufsrechts keine gute Idee.

Der Online-Handel ohne Widerrufsrecht

Spielen wir das Szenario einmal durch: Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr.

Die bestellte Jeans passt nicht? Behalten.
Die neue Sofadecke wirkt online warm-beige und in Realität graustichig? Pech gehabt.

Der Online-Handel lebt davon, dass Produkte nur digital wahrnehmbar sind. Farben, Stoffe, Haptik, Passform – all das lässt sich selbst mit den besten Produktbildern nicht vollständig vermitteln. Ohne gesetzliches Widerrufsrecht würde ein erheblicher Teil des Risikos einseitig auf die Kundschaft verlagert.

Die Konsequenz wäre absehbar: Entweder wandert die Kundschaft zurück in den stationären Handel – oder zu den großen Plattformen, die freiwillig großzügige Rückgaberegeln anbieten. Für kleinere Shops wäre das kein Wettbewerbsvorteil, sondern ein strukturelles Problem.

Die vermeintliche Lösung: Individuelle Rückgabebedingungen

Natürlich könnten Shops eigene Rückgaberegeln entwickeln, um konkurrenzfähig zu bleiben. Mit klaren Vorgaben zur Originalverpackung, mit Rücksendegebühren und mit abgestuften Erstattungsmodellen.

Doch damit beginnt die nächste Baustelle: Solche Regelungen unterliegen dem AGB-Recht. Sie müssen transparent sein, dürfen Kund:innen nicht unangemessen benachteiligen und sind angreifbar. Vor allem aber würden diese Modelle den Markt fragmentieren. Jede Bestellung bedeutete: neue Bedingungen lesen, neue Fristen prüfen, neue Risiken abwägen.

Was passiert in einem solchen Markt? Viele Kund:innen würden sich für den Anbieter entscheiden, bei dem die Regeln am einfachsten sind. Und das wäre vermutlich nicht der kleine, spezialisierte Shop – sondern ein Konzern wie Amazon, der sich großzügige, weltweit einheitliche Rückgabestandards leisten kann.

Fakt: Gesetzliches Widerrufsrecht bringt Klarheit, muss aber überarbeitet werden

Fakt ist: Das gesetzliche Widerrufsrecht bringt Klarheit und sorgt für einheitliche Spielregeln im Online-Handel. Genau das ist sein großer Wert. Aber es stammt im Kern aus einer Zeit, in der E-Commerce noch anders funktionierte. Es besteht schlicht Reformbedarf.

Es ist nicht zu viel verlangt, dass Kund:innen sorgfältig mit der Originalverpackung umgehen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine zu späte Rücksendung faktisch an keine klare Rechtsfolge geknüpft ist. Geht die Widerrufserklärung rechtzeitig ein, kann die Ware unter Umständen sehr viel später zurückgeschickt werden – mit entsprechender Unsicherheit für den Handel.

Und es ist realitätsfern, dass einfache Produkte wie Scheren, Messer oder USB-Sticks in einem Umfang getestet werden dürfen, der über das hinausgeht, was im stationären Handel üblich wäre.

Also: Das Widerrufsrecht abzuschaffen ist keine sinnvolle Idee. Aber es muss dringend angepasst werden. Der E-Commerce steckt längst nicht mehr in den Kinderschuhen – und Verbraucher:innen darf man durchaus ein Stück mehr Eigenverantwortung zutrauen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 25.02.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
11 Kommentare
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Matze
25.02.2026

Antworten

Es würde wenn es kein gesetzliches Widerrufsrecht gäbe zweifelsohne sehr viel Sinn machen es seinen Kunden anzubieten . Aber dann bietet es der Händler an der es will, zu Konditionen die er deutlich bennen muss und der Kunde entscheidet, dann neist zwischen Sicherheit und günstigerem Preis. Hier ist es einfach einen rechtlichen Rahmen zu bieten der allen Marktteilnehmern gerecht wird. Das ist ein riesen Unterschied zu heute wo eine übergriffige Nanny EU die vuele hassen unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes sich in alles einmischt und Gesetze erlässt deren einziges Ziel ist Konzerne zu bevorzugen.
Oli P
25.02.2026

Antworten

Hm, ich persönlich finde die aktuelle Gesetzgebung gar nicht so falsch - zu wenige Händler verstehen allerdings sie richtig anzuwenden... Im Zusammenhang mit dem Händlerbund Gedankenspiel "Mit klaren Vorgaben zur Originalverpackung, mit Rücksendegebühren und mit abgestuften Erstattungsmodellen." überlege ich mir: interne, gesetzeskonforme, Regeln für die Mitarbeiter hab ich doch eh - wie wäre es nun also wenn ich diese, veröffentliche? Auf der Startseite meines Shops? "Textilie kommt gewaschen zurück = 50% Abzug"? Oder ist das dann Verhinderung von Kundenrechten weil ich ihm vorab kommuniziere was auf ihn zukommt? Oder ist das "Werben mit Selbstverständlichkeiten" denn was im Gesetz steht sollte dem Kunden doch klar sein. Oder schreib ich das in die AGB. Dort dürfen ja keine überraschenden Klauseln stehen. Überraschend ist es ja nicht weils sinngemäß eh im Gesetz steht. Also wie informiere ich proaktiv den Kunden was passieren wird wenn er eine Ware untergehen lässt und danach zurück schickt?
Sandra aus der Redaktion
26.02.2026
Ich sehe den Gedanken: Transparenz ist grundsätzlich immer sinnvoll.

Aber eine pauschale Regel wie „gewaschene Textilien = 50 % Abzug“ wäre rechtlich problematisch. Der Wertersatz bemisst sich nicht nach einem festen Prozentsatz oder nach dem ursprünglichen Verkaufspreis, sondern nach der konkreten Wertminderung im Einzelfall. Maßstab ist der objektive Marktwert der Ware im zurückgesandten Zustand.

Das kann im Ergebnis 50 % sein. Es kann aber auch deutlich weniger oder mehr sein. Eine starre Quote würde diese Einzelfallprüfung gerade umgehen – und wäre damit angreifbar.
Oli P.
26.02.2026
ok, wenn ich aber die korrekte Kalkulationsgrundlage inklusive Rechenbeispiel aufführen würde - wo wäre ein rechtmäßig möglicher Platz oder gibts den eh nicht? (Könnt Ihr bitte die Benachrichtigungen bei Antworten wieder aktivieren? Das war früher sehr schön wenn man gezielt wieder lesen konnte was jemand kommentiert hatte)
Sandra aus Redaktion
26.02.2026
Wie der Wertersatz berechnet wird, haben wir hier erklärt: https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/wertersatz-beim-widerruf-berechnet

Grundsätzlich darfst du deine Kunden darum bitte, sorgfältig mit der OVP umzugehen. Das darf aber nicht den Eindruck vermitteln, als würde das in irgendeiner Art und Weise das Widerrufsrecht einschränken. Ein Hinweis auf Wertersatzansprüche wäre im Rahmen der Widerrufsbelehrung möglich.

Das Feedback zu den Benachrichtigungen nehmen wir uns gern mit.
ralf
25.02.2026

Antworten

Aha und was ist jetzt anders? "Viele Kund:innen würden sich für den Anbieter entscheiden, bei dem die Regeln am einfachsten sind. Und das wäre vermutlich nicht der kleine, spezialisierte Shop – sondern ein Konzern wie Amazon, der sich großzügige, weltweit einheitliche Rückgabestandards leisten kann" Kurz gesagt, es wäre also nichts anders wie jetzt auch. Denn Amazon profitierte sicherlich nicht davon, wenn das Widerufsrecht nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre. Amazon, kann sich wegen seiner schieren Größe immer durchsetzen, egal welche Gesetze und Regelungen gerade im Markt vorherrschen. Daher verstehe ich die Logik des Artikels nicht. Und grundsätzlich einen Widerruf ausschließen macht auch keinen Sinn. Aber wenn grundsätzlich der Rückversand kostenpflichtig wäre und kein Onlineshop oder Plattform eine Ausnahme machen dürfte (ausser bei Falsch, Fehl oder Mangelieferung), dann wäre dies schon einiges fairer und vielleicht geht der ein oder andere gerade bei Klamotten lieber in den Laden. Die freuen sich auch.
Sandra aus der Redaktion
26.02.2026
Ich glaube, wir schauen an unterschiedlichen Punkten auf das Thema.

Ich sehe durchaus, dass Amazon aufgrund seiner Größe vieles kompensieren kann – mit oder ohne gesetzliches Widerrufsrecht. Gerade deshalb glaube ich aber, dass ein kompletter Wegfall der gesetzlichen Regelung kleine Händler nicht automatisch stärken würde.

Ich befürchte vielmehr, dass sich Kund:innen dann noch stärker an den Anbietern orientieren würden, bei denen Rückgaben am einfachsten und risikolosesten sind. Und das sind erfahrungsgemäß eher die großen Plattformen, die sich großzügige Standards leisten können.

Mir geht es deshalb nicht um „mehr Regulierung um jeden Preis“, sondern um verlässliche Mindeststandards, die für alle gelten. Einheitliche Spielregeln schaffen aus meiner Sicht zumindest eine gewisse Vergleichbarkeit.

Und ja – ich bin absolut dafür, das Widerrufsrecht zu reformieren. Aber ich persönlich halte es nicht für überzeugend, sich vollständig auf die Selbstregulierung des Marktes zu verlassen.
Markus
25.02.2026

Antworten

Ihr wollt es einfach nicht verstehen, oder? Der Markt regelt das ganz von allein. Kunden und Unternehmen passen sich eigenständig an. Kleine Händler müssen nicht vor großen geschützt werden, denn diese bieten ihren Kunden ganz andere Vorteile. Derzeit können sich diese Vorteile jedoch nicht durchsetzen, weil der Markt durch Regulierungen stark fremdbestimmt ist. Das ist keine Marktwirtschaft und kein Vorteil. Es ist genau das Gegenteil! Wir brauchen keine Fürsorge von euch. Wir wollen unsere Kreativität frei entfalten und smarte Lösungen entwickeln, zu denen große Unternehmen nicht in der Lage sind. Auch wenn euch dafür vielleicht die Vorstellungskraft fehlt: Es war immer besser gewesen, wenn man den Markt sich selbst überlassen hat. Keine Reformen! Abschaffen.
Sandra aus der Redaktiom
26.02.2026
„Der Markt regelt das“ funktioniert nur, wenn alle Marktteilnehmer vergleichbare Macht haben. Das tun sie nicht. Deshalb braucht es Spielregeln.
Andree
25.02.2026

Antworten

Die Abschaffung wäre ideal, dann kann jeder Händler selbst entscheiden ob er so etwas anbieten will oder nicht und Kunden können ebenfalls entscheiden ob und wo sie kaufen wollen. Das käme dann in den Bereich der Eigenverantwortung. Allerdings würde es natürlich dem entgegenlaufen, was mittlerweile die Richtung ist: Dem Bürger und Verbraucher alles abnehmen per Gesetzgeber. Wer weiss vielleicht hat bald jeder Haushalt seinen eigenen (EU)-Beamten der beim betreuten Einkaufen hilft.
Oliver Ebeling
25.02.2026

Antworten

EInfach eine Bagatellgenze einführen zB 10 Euro Artikelpreis