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Wird die Widerrufsfunktion auch für digitale Güter Pflicht?

Veröffentlicht: 12.06.2026
imgAktualisierung: 12.06.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.06.2026
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ca. 2 Min.
Digitale Dateien
cherd_c@hotmail.com / Depositphotos.com
Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton. Das Gesetz betrifft überraschend viele Sparten.


Ab dem 19. Juni 2026 müssen Webshops eine leicht zugängliche, elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Wer hofft, dass digitale Produkte, Downloads oder spezielle Dienstleistungen von dieser Pflicht automatisch befreit sind, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Keine Ausnahme für digitale Inhalte

Wie viele Anfragen von Händlern verdeutlichen, herrscht in der Branche teilweise noch große Unsicherheit darüber, ob spezielle Sparten wie reine Download-Shops die neue Schaltfläche integrieren müssen. Die Antwort ist jedoch eindeutig: Ja.

Die gesetzliche Änderung betrifft ausnahmslos alle Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, für die grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Das schließt neben klassischen physischen Waren explizit auch Dienstleistungen und digitale Inhalte mit ein, denn für eben jene besteht dem Grunde nach ein Widerrufsrecht.  

Welche Rolle spielt das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten?

Zwar erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Gütern in der Praxis häufig vorzeitig, sobald die Kundschaft dem aktiv zustimmt. Für die Pflicht zur Bereitstellung des Buttons ist das jedoch irrelevant. Sollte der vorgeschaltete Bestätigungsprozess im Shop beispielsweise nicht absolut rechtskonform sein, bleibt das Widerrufsrecht bestehen. Ohne den vorgeschriebenen Button drohen dann 
Sanktionen.

Kein Freifahrtschein für ungerechtfertigte Widerrufe

Händlerinnen und Händler müssen jedoch nicht befürchten, dass der neue Button automatisch jeden Widerruf rechtlich wirksam macht. Die Neuerung dient lediglich der vereinfachten Übermittlung der Erklärung. Ob ein Anspruch im Einzelfall tatsächlich besteht oder das Recht bereits wirksam erloschen ist – etwa weil die Zustimmung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechtes bei digitalen Inhalten eingeholt wurde –, muss das Unternehmen weiterhin separat prüfen.

Ist das Widerrufsrecht bereits rechtssicher erloschen, geht der Widerruf trotz der Nutzung des Buttons leer aus.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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