Widerrufsfrist im Onlinehandel: Wann zählt der Widerruf als rechtzeitig?

Veröffentlicht: 14.01.2026
imgAktualisierung: 14.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
14.01.2026
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Roter Pin markiert den 10. Tag eines Monats auf einem Wandkalender mit hervorgehobener Kalenderwoche.
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Ein Kunde widerruft spät – gültig oder nicht? Dieser Fall zeigt, warum beim Widerruf das Versanddatum zählt.


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es wieder um einen kurzen Fall aus unserer Kommentarspalte: „Hallo, ein Kunde hat einen Artikel gekauft. Zugestellt wurde der Artikel am 12. Dezember 25. Der Widerruf hätte bis zum 26. Dezember 25 eingehen müssen. Leider hat der Kunde ohne vorherige Ankündigung die Sendung inklusive Widerruf am 25. Dezember verschickt. Diese wurde erst am 31. Dezember 25 zugestellt. Ist das rechtens?“

Grundsatz: Wann ist ein Widerruf rechtzeitig?

Wer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss den Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist erklären. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf den Zugang, sondern auf das Absendedatum der Widerrufserklärung an.

Läuft die Widerrufsfrist beispielsweise am 15. eines Monats ab, genügt es, wenn der Widerruf an diesem Tag abgesendet wird. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktages.

Fazit: Kam die Erklärung an?

Was bedeutet das für unseren Fall? Die Sendung inklusive Widerrufserklärung wurde am 25. abgesendet. Da der 26. ein Feiertag war, endete die Widerrufsfrist nicht an diesem Tag, sondern erst am darauffolgenden Montag.

Dass die Sendung erst am 31. Dezember zugestellt wurde, ist rechtlich unerheblich.
Der Widerruf wurde fristgerecht erklärt – der Kunde ist damit im Recht.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.01.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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