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Widerrufsbutton: Dürfen Händler die neue Schaltfläche jetzt schon live schalten?

Veröffentlicht: 05.06.2026
imgAktualisierung: 05.06.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
05.06.2026
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ca. 1 Min.
Wecker auf Schreibtisch
HayDmitriy / Depositphotos.com
Ab dem 19. Juni 2026 wird der digitale Widerrufsbutton zur Pflicht. Kann die Funktion schon jetzt freiwillig integriert werden?


Viele Händler wollen die technische Umstellung im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsbutton hinter sich bringen und denken an einen Frühstart. Doch die vorzeitige Implementierung birgt eine juristische Stolperfalle, die den vermeintlichen Vorsprung in ein Abmahnrisiko verwandelt.

Erlaubt: Vorab-Umbau

Grundsätzlich spricht aus rechtlicher Sicht nichts gegen eine vorzeitige Integration des neuen Widerrufsbuttons. Da die digitale Schaltfläche den Kundinnen und Kunden lediglich einen zusätzlichen, komfortableren Weg eröffnet, um ihren Vertrag zu widerrufen, ist eine freiwillige Einführung vor dem offiziellen Stichtag nicht verboten. Die bestehenden Widerrufsmöglichkeiten per E-Mail, Brief oder Musterformular werden dadurch nicht beschnitten, sondern nur digital erweitert.

Neuer Widerrufsbutton, neue Widerrufsbelehrung

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass gleichzeitig die Widerrufsbelehrung angepasst werden muss. In diesem Falle stellst du dem Verbraucher auf deiner Internetpräsenz ein elektronisch ausfüll- und übermittelbares Widerrufsformular zur Verfügung, worüber auch bereits nach dem aktuell geltenden Recht in der Widerrufsbelehrung zu informieren ist.

Achtung: Der Schutz vor Abmahnungen durch die exakte Verwendung des gesetzlichen Musters greift für den neuen Text erst ab dem offiziellen Stichtag. Wer die neue Vorlage im Übergangszeitraum nutzt, verliert diese Schutzwirkung. Fehler in der Belehrung könnten dann abgemahnt werden und man begibt sich in Erklärungsnot. Allerdings sollte das Risiko überschaubar sein, wenn eine von einem Experten erstellte Widerrufsbelehrung verwendet wird.

Veröffentlicht: 05.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 05.06.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Andreas
10.06.2026

Antworten

Was machen wir nun in Ebay ? HIer ist aktuell keine Widerrufsbutton seitens Ebay vorgesehen. Sondern eBay fordert Händler auf, den Text der Widerrufsbelehrung zu ergänzen, dass Verbraucher die Widerrufsfunktion „Artikel zurückgeben“ in der Kaufübersicht nutzen und den Grund „Widerruf des Vertrags“ wählen. Das ist nicht Rechtskonform .Um keine Abmahnung zu erhalten müsste man nun in Ebay den einstellen ?
Redaktion
11.06.2026
Hallo Andreas, die Umsetzung bei Ebay ist derzeit noch etwas diffus, nutze einfach den von Ebay bereitgestellten Button, die entsprechenden Rechtstexte bekommst du paralell von uns. Wir stellen die Texte ab kommender Woche zur Verfügung, voraussichtlich ab dem 16.06. Du bekommst dazu noch eine Sondermail. Viele Grüße, die Redaktion
Jenny
10.06.2026

Antworten

Hallo liebes Team, ich habe den Button schon implementiert und die Widerrufsbelehrung sofort geändert und aus meinen Händlerbund Rechtstexten genommen. Reicht das aus? Ich habe eben gelesen, das man bei ebay auch dazu verpflichtet ist einen Button zu installieren. Stimmt das? Wenn ja wo soll da der Button hin? Viele Grüße Jenny
Redaktion
11.06.2026
Hallo Jenny, ja, auch für Ebay und andere Marktplätze ist der Button verpflichtend. Du bekommst selbstverständlich deine Rechtstexte dafür von uns. Da die Marktplätze relativ lange gebraucht haben, stellen wir die Texte ab kommender Woche zur Verfügung, voraussichtlich ab dem 16.06. Du bekommst dazu noch eine Sondermail. Ansonsten bist du fit für den Widerrufsbutton, mehr ist nicht zu tun :) Viele Grüße, die Redaktion
Andreas
10.06.2026

Antworten

Ist eigentlich schon absehbar, wann eigentlich der Gesetzgeber gedenkt, die neue, angepasste Muster-Widerrufsbelehrung zu veröffentlichen? Eine Frist setzen und dann selber trödeln bis zum letzten Tag oder wie ist das hier?
Redaktion
11.06.2026
Hallo Andreas, da sind wir schon einen Schritt weiter. Sobald du den Button verwendest, kannst du die neue Widerrufsbelehrung nutzen. Bist du Händlerbund-Mitglied, kannst du sie dir bereits jetzt für Online-Shops generieren und herunterladen ;) Viele Grüße, die Redaktion