Nach monatelangem Zittern hat der Online-Marktplatz Etsy endlich eine neue elektronische Widerrufsfunktion ausgerollt. Damit reagiert die Plattform auf die gesetzlichen Vorgaben, die seit dem 19. Juni 2026 gelten.
Pragmatisch, aber nicht perfekt
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU finden seit wenigen Tagen in ihrer Bestellübersicht eine neue Option, um digitale Hilfeanfragen zu senden und somit den Widerruf zu erklären. Wie bei vielen anderen Plattformen auch, gibt es auch hier noch deutliche Abzüge in der B-Note, denn die Funktion erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Widerrufsfunktion. Zum einen ist sie nur sehr schwer auffindbar, sprich nur über einen konkret gekauften Artikel. Demzufolge fehlt beispielsweise ein direkt im Footer platzierter, unmissverständlicher Button – die Funktion findet man eher per Zufall.
Das Formular verlangt neben einigen anderen Schwachstellen von der Kundschaft außerdem zwingend die Angabe von Gründen. Ein Punkt, den das deutsche Verbraucherrecht für einen wirksamen Widerruf eigentlich nicht vorsieht.
Aktuell ist die Lage auf dem Markt jedoch noch ruhig. Bisher sind keinerlei Abmahnungen zum Widerrufsbutton bekannt, auch keine, die sich gezielt gegen Händlerinnen und Händler aufgrund solcher Systemfehler richten.
Checkliste: Was für Etsy-Händler jetzt wichtig ist
- Widerrufsbelehrung anpassen: Die eigenen Rechtstexte müssen die neue elektronische Option widerspiegeln. Wer einen Rechtstext-Service nutzt, sollte die Dokumente neu konfigurieren (lassen) und die aktualisierte Fassung zu Etsy übertragen.
- Postfach im Blick behalten: Da Kundinnen und Kunden den Widerruf nun direkt über die Bestellübersicht als „Hilfeanfrage“ absenden können, sollten eingehende Nachrichten im Posteingang regelmäßig gesichtet werden. Hierfür sollte sich das Team auf eine grobe Marschrichtung einigen.
- Eingehende Widerrufe normal bearbeiten: Unabhängig von der technischen Unvollkommenheit des Etsy-Formulars ist eine übermittelte Widerrufserklärung rechtlich zu prüfen (z. B. Fristen, Ausschlussgründe).
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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