In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Eine Kundin bestellt in einem Online-Shop eine Jacke. Wenige Tage nach der Lieferung schreibt sie dem Händler: „Hiermit widerrufe ich meine Bestellung.“
Der Händler wartet auf die Rücksendung. Eine Woche vergeht, dann noch eine. Die Jacke kommt nicht zurück, eine weitere Nachricht der Kundin auch nicht. Er fragt sich: Muss ich sie jetzt an die Rücksendung erinnern? Oder ist nach dem Widerruf erst einmal die Kundin am Zug?
Die Kundin findet dagegen: Wenn der Shop noch etwas von ihr braucht, kann er sich schließlich melden.
Situation: Kundin spricht ihren Widerruf aus, aber sie sendet die Ware nicht zurück.
Meine Frage: Ich habe dann es Händler keine Pflicht die Kundin eine Nachricht zu schreiben, oder? Die einzige Person die jetzt „dran“ ist um was zu tun, ist die Kundin. Habe ich das so richtig verstanden? – Aus dem Händlerbund-Forum
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