In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um ein vertauschtes Produkt: Eine Kundin erklärt gegenüber einem Shop rechtzeitig den Widerruf und schickt die Ware zurück. Als die Händlerin den Karton öffnet, muss sie sich aber schon wundern. In dem Karton befindet sich das falsche Produkt. Doch nicht nur das: Das Produkt ist komplett fremd. Offenbar hat die Kundin etwas verwechselt. Die Händlerin schreibt der Kundin daraufhin und bittet um Vorkasse bezüglich der Versandkosten. Gleichzeitig weist sie die Kundin darauf hin, dass die Rückzahlung des Kaufpreises erst dann erfolgen kann, wenn das richtige Produkt zurückgesendet wurde. Zu ihrer großen Überraschung meldet sich die Kundin aber trotz mehrerer Kontaktversuche nicht. Ist dieses Verhalten dreist?
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