Widerruf nach 28 Tagen: Darf der Ebay-Käufer die Rückgabe verlangen?

Veröffentlicht: 30.03.2026
imgAktualisierung: 30.03.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
30.03.2026
img 30.03.2026
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Hände öffnen Paket mit Cutter auf Tisch, Karton wird entlang des Klebebands aufgeschnitten
olgaddemina / Depositphotos.com
Ein Ebay-Käufer will nach 28 Tagen widerrufen – mit der Begründung, das Produkt erst jetzt getestet zu haben.


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es wieder ums Widerrufsrecht: Ein Ebay-Käufer möchte sein Produkt nach 28 Tagen zurückgeben. Es würde nicht passen. Er begründet seine Rückgabe außerdem damit, dass er erst jetzt dazu gekommen sei, dass Produkt zu testen. Ist er im Recht?

„Ein Kunde behauptet, dass er nach 28 Tagen erst dazu gekommen ist die gekaufte Ware zu testen und er ist nicht zufrieden damit und hat eine Rückgabe bei Ebay angefragt/ gestartet Grund: passt nicht .

Ich bin gewerblicher Verkäufer, bin ich nach so langer Zeit zur Rücknahme verpflichtet?“ – Beitrag aus dem Ebay-Forum vom 29. März 2026

Grundsatz: Start der Widerrufsfrist

Im Online-Handel steht Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen zu. In dieser Zeit sollen die Waren auf ihre Beschaffenheit geprüft werden dürfen. Ob sie in der Zeit auch tatsächlich geprüft, geschweige denn ausgepackt werden, ist irrelevant. Es kommt allein auf die objektive Möglichkeit an,

Fazit: Möglichkeit entscheidend

Was bedeutet das also für unseren Fall? Dass der Kunde erst nach Ablauf der Widerrufsfrist dazu gekommen ist, das Produkt zu probieren, ist irrelevant. Er hatte es schließlich offensichtlich da. Entsprechend darf der Händler den Widerruf ablehnen. Die Forderung des Kunden ist im Sinne dieses Formates dreist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 30.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 30.03.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Andi
01.04.2026

Antworten

Das Interessiert Ebay aber nicht wenn der Kunde angibt passt nicht oder Defekt wird Ebay in der Regel zugunsten für den Käufer entscheiden.
Peter
01.04.2026

Antworten

Entscheidend ist vor allem, welche Frist der Verkäufer tatsächlich einräumt. SEHR viele Verkäufer bieten auf E-Bay 30 Tage Widerrufsfrist an. Dann wäre der Käufer also absolut im Recht. Der Verkäufer in Eurem Beispiel räumt nur 14 Tage ein. Die Frist beginnt mit Übergabe. Soweit so eindeutig.... Das im E-Bay Forum überhaupt darüber diskutiert wird, zeugt von Wissenslücken bei der Rechtslage.
Matthias
01.04.2026

Antworten

Hallo, meines wissens hat der Ebay Kunde 30 Tage Rückgaberecht. Entscheidend ist das was Ebay akzeptiert, nicht der Händler. Gruß, Matthias
Redaktion
02.04.2026
Hallo, bei Ebay kann man den Widerruf auch mit der gesetzlichen Mindestfrist von 14 Tagen regeln. Die 30 Tage sind der Käuferschutz.
J.L
16.04.2026
Und nebenbei. Was eBay oder auch Amazon entscheidend, ist nicht zwingend, dass was auch der Händler zivilrechtlich gegen den Käufer durchsetzen kann, wenn er möchte.
Annette
01.04.2026

Antworten

Ich hatte vor Jahren, ca. 2008 (damals gewerblicher Verkäufer) einen Fall, bei dem eine Käuferin nach fast 1 Monat ein Parfum reklamierte, das sie fast aufgebraucht hatte und plötzlich behauptete, es sei gefälscht. Ich habe in meinem Leben noch keine Fälschung angefaßt und 95% zu benutzen ist eine Bodenlosigkeit. ebay entschied, ich muß zurücknehmen.
Markus
04.04.2026
In einem solchen Fall empfiehlt sich das Instrument der Strafanzeige. Da es sich eindeutig um Betrug handelt, sollte das Formsache sein - sofern die Staatsanwaltschaft es nicht wegen Geringfügigkeit einstellt.
ath
01.04.2026

Antworten

Und dann? Man bekommt dann eine negative Bewertung, die in der Regel nicht entfernt wird. Dem ist man dann schutzlos ausgeliefert. Risiko/Nutzen-Abwägung führt dann doch fast immer dazu, dass man dann kulant sein muss, obwohl man es im Zweifel nicht will. Gegen einen Kunden kann man nicht "gewinnen". Dreht man es mal um und könnte die Bestellung z.B. erst nach 14 Tagen versenden anstatt sofort, wäre das aus Sicht des Kunden dreist und unseriös. Will dieser aber deutlich außerhalb der Frist Ware zurückgeben und man verneint es, ist man kundenunfreundlich. In Zeiten, in denen Verbrauchern alles vorne und hinten nur so reingeblasen wird, ist man als Verkäufer praktisch immer der Dumme.