Ob für Newsletter, Produktempfehlungen oder Rabattaktionen – wer E-Mails an Kund:innen verschickt, braucht dafür in den meisten Fällen eine ausdrückliche Einwilligung. Doch es gibt Ausnahmen: Nicht jede E-Mail ist automatisch Werbung. In bestimmten Fällen erlauben die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Kommunikation auch ohne Opt-in. Besonders im Kundenservice und bei vertraglich relevanten Informationen gibt es Spielräume, die Unternehmen kennen sollten, um rechtssicher zu handeln – ohne unnötige Hürden im Versandprozess.
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