Ab 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Angebote so bereitzustellen, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören Webseiten, Online-Shops und Apps.
Was viele nicht wissen: Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert am Ende nicht nur eine Abmahnung oder ein Bußgeld – sondern in letzter Konsequenz auch die Stilllegung seiner Angebote.
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ob du vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen bist, kannst du mit unserem Check prüfen, dazu haben wir hier einen Artikel veröffentlicht: Barrierefreiheit: Bist du betroffen? Mach den Check!
Gruß, die Redaktion
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