In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um die Prüfung der Beschaffenheit im Rahmen des Widerrufsrechts: Ein Kunde hat vor einer Woche eine Waschmaschine bestellt und diese direkt einbauen lassen. Jetzt hat der Kunde festgestellt, dass ihm das Modell doch nicht gefällt und erklärt den Widerruf. Er erwartet eine Rücknahme, auch wenn die Maschine bereits angeschlossen wurde. Zu Recht?
Grundsatz: Der Widerruf und seine Grenzen
Das Widerrufsrecht zählt wohl zu den stärksten Verbraucherrechten im E-Commerce: Verbraucher:innen können ohne Angabe von Gründen den Widerruf innerhalb einer Frist von 14 Tagen erklären und sich so vom bereits geschlossenen Kaufvertrag lösen. Dafür müssen sie aber gegebenenfalls die Rücksendekosten tragen, sofern im Shop sauber darüber belehrt wurde.
Online-Händler:innen dürfen Widerrufe nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen ablehnen, beispielsweise wenn das Widerrufsrecht durch das Öffnen eines Hygienesiegels vorzeitig erloschen ist oder aber bei einem Rechtsmissbrauch, wenn also die Kundschaft von Anfang an gar nicht vorhatte, das Produkt zu behalten.
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