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Was passiert, wenn ich gegen die Verpackungsverordnung verstoße?

Veröffentlicht: 28.04.2026
imgAktualisierung: 28.04.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.04.2026
img 28.04.2026
ca. 2 Min.
Händler steht im Lager und hat Brief bekommen
Erstellt mit KI
Womit müssen Händler:innen rechnen, wenn sie sich ab August nicht an die neuen Vorgaben der Verpackungsverordnung halten?


Ab dem 12. August gelten die neuen Pflichten der Verpackungsverordnung. Händler:innen, die nach der neuen Verordnung als Erzeuger gelten, müssen sich um Registrierung, Kennzeichnung und gegebenenfalls um einen oder mehrere Bevollmächtigte im Ausland kümmern. Aber womit müssen Händler:innen rechnen, die sich nicht an die Pflichten halten?

Abmahnung und Unterlassungserklärung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürften den meisten Händler:innen mittlerweile ein Begriff sein. Da das LUCID-Verpackungsregister öffentlich einsehbar ist, können Mitbewerber, Abmahnkanzleien und Verbraucherschutzverbände Verstöße gegen die Registrierungspflicht relativ leicht feststellen. Die Abmahnkosten können hier bis in den vierstelligen Bereich gehen. Außerdem wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wird gegen diese in Zukunft verstoßen, kann eine hohe Vertragsstrafe geltend gemacht werden.

Daher ist es keine gute Idee, die Regeln zu umgehen und eine Abmahnung in Kauf zu nehmen, da spätestens mit der Vertragsstrafe enorme Kosten auf Händler:innen zukommen.

Bußgelder durch Behörden

Die Verpackungsverordnung selbst legt keine Bußgelder fest, diese müssen die einzelnen Länder in den Durchsetzungsgesetzen festlegen. Deutschland hat bisher lediglich einen Entwurf dazu veröffentlicht. Die Bußgelder belaufen sich auf Summen von mindestens 10.000 Euro bis zu 200.000 Euro. Dabei handelt es sich um das Bußgeld für je einen Verstoß. Die zentrale Stelle Verpackungsregister ist dafür zuständig, einen Abgleich mit dem dualen System vorzunehmen.

Daher sollten Händler:innen jetzt schon sicher gehen, dass die Pflichten ab August ordnungsgemäß umgesetzt werden. Ein Verstoß kann für viele das finanzielle Aus bedeuten.

Veröffentlicht: 28.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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cf
30.04.2026

Antworten

Ich verstehe nach wie vor nicht, warum es so schwer sein soll das Verpackungsthema genau so wie das Steuer-Thema über eine zentrale Stelle im eigenen Land abzuwickeln. Wenn es bei Steuern geht, warum nicht auch bei Müll?
Sigi
30.04.2026

Antworten

"Ein Verstoß kann für viele das finanzielle Aus bedeuten." genau, besseren Gefallen könnte die Eurokratie dem Amazon & Co kaum noch tun: endlich eine Verordnung, die für Konzerne beiläufig und leicht umsetzbar und Konzerne selbst dabei unantastbar bleiben, und die unzähligen lästigen kleinen Wettbewerber sind nach und nach weg, entweder freiwillig oder durch deren Erfüllungsgehilfen aus EU Komissaren (Bußgeld).
SK
29.04.2026

Antworten

Und wie sehen Strafen/Bußgelder etc. im europäischen Ausland aus? Z. B. Lieferung in Länder, ohne das man einen Bevollmächtigten bestellt hat und auch dort nicht lizensiert. Vielleicht weil man nur drei Pakete im Jahr dort hin schickt.
Dirk Kast
29.04.2026

Antworten

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man sich in jedem noch so kleinen Land in der EU registrieren muss. Da kommen je Land schnell Kosten von 1000-1500 EUR zusammen und eine wahnsinnige Flut von Arbeit (Rechtliche Vertretung, teils monatliche Meldungen). Anstelle die Abgaben ganz am Anfang der Kette zu erheben (Importeur der Ware oder Kartonproduzent) schlägt man hier mit der Faust auf den Fachhandel. Eine rechtssichere Umsetzung ist aus wirtschaftlichen Gründen für kleinere Unternehmen schwer machbar. Hier bedarf es dringend an einer Einsicht der EU Politik. Denn so sterben weitere kleine Betriebe und verlieren im Kampf gegen Temu, Alibaba, Shein etc, deren Händler in Punkto Compliance sich gerne mal "bedeckt" halten.
Jochen Braun
29.04.2026

Antworten

Gibt es da Unternehmen die das Stellvertretend gegen eine Gebühr für alle EU Länder übernehmen?
Jay
02.05.2026
Klar - wollen ca 4000 im Jahr für geringe Mengen. Ist Ein verdammter Witz. Ich wäre mal froh der Händlerbund hätte ne gute Guideline - wo muss ich mich wo registrieren in der EU etc. das würde mal helfen.