In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen leeren Lagerbestand: Kurz vor Weihnachten bestellt eine Kundin eine Holzeisenbahn für ihre Tochter bei einem Händler. Im Online-Shop war das Produkt als verfügbar gekennzeichnet und laut AGB handelt es sich bei den Angeboten im Shop um Verbindlichkeiten. Etwa eine halbe Woche vor dem Fest storniert der Händler die Bestellung. Das Produkt sei nicht mehr auf Lager und die Abwicklung der Bestellung für ihn unmöglich. Die Kundin meint, dass das so nicht hinkommt. Immerhin ist die Bahn noch in anderen Shops verfügbar. Sie besteht auf der Lieferung. Zu Recht?
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