Im Sellerforum hat ein Händler einen interessanten Fall geschildert: Im Oktober 2024 erhielt er unverlangt Verbrauchszubehör von einem Unternehmen, von dem er vor langer Zeit einmal ein Gerät gekauft hatte. Das zugeschickte Zubehör war jedoch für ein ganz anderes Gerät – sowohl Marke als auch Modell stimmten nicht überein.
Der Händler informierte sofort das Unternehmen über den Fehler, woraufhin eine Abholung zugesagt wurde. Als nach einem Monat nichts geschehen war, erinnerte er das Unternehmen per E-Mail daran, dass die Ware immer noch bei ihm lagere. Danach geschah monatelang nichts.
Überraschenderweise erhielt er kurz darauf eine Rechnung über fast 800 Euro für die unbestellte Ware. Natürlich wird er dieser Rechnung widersprechen. Er überlegt jetzt, ob es möglich wäre, Lagerkosten für die Zeit zu verlangen, in der die ungewollte Sendung bei ihm gelagert wurde, und falls ja, in welcher Höhe diese angemessen wären.
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