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Wenn die Ware „nicht ankommt“: Rechte und Risiken für Händler bei unversichertem Versand

Veröffentlicht: 29.08.2025
imgAktualisierung: 29.08.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.08.2025
img 29.08.2025
ca. 2 Min.
Drei Briefumschläge mit Augen verstecken sich in einer Wohnstraße zwischen Büschen und Laterne.
Erstellt mit KI
Wenn die Ware „nicht ankommt“: Rechte und Risiken für Händler bei unversichertem Versand


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um verschwundene Sendungen: Ein Händler versendet an seine Ebay-Kundin drei Computerspiele im Gesamtwert von 100 Euro. Er nutzt dafür drei Umschläge mit Basis-Sendungsverfolgung. Er kann also nachvollziehen, dass die Produkte im regionalen Briefzentrum angekommen sind. Die Kundin gibt nun aber an, dass sie die Briefe nicht erhalten habe und will ihr Geld zurück. Zu Recht?

Grundsatz: Über den Beweis, etwas nicht erhalten zu haben

Kommt eine Sendung nicht an, können Verbraucher:innen daraus Ansprüche ableiten. In den meisten Fällen bekommen sie ihr Geld zurück. Allerdings ist natürlich immer die Frage relevant, ob die Ware wirklich nicht ankam.

Da bei einer verloren gegangenen Sendung die Vertragserfüllung infrage gestellt wird, müssen Händler:innen beweisen, dass sie den Vertrag erfüllt haben. Bei bestimmten Versandarten ist das aber schwierig. Hier kommt es auch auf die Gesamtumstände an, also auch darauf, was wahrscheinlich ist.

Fazit: Kundin lügt, Händler hat trotzdem das Nachsehen

Dass ein einzelner Umschlag nicht ankommt, ist durchaus möglich – Großbriefe werden oft nicht vollständig in den Briefkasten gesteckt und sind dadurch leichte Beute für Gelegenheitsdiebe. Aber dass gleich drei Sendungen verschwinden, ist wenig plausibel. Möglich wäre noch, dass die Kundin die Adresse falsch angegeben hat – ein Fehler, der in ihre Verantwortung fiele.

Gehen wir dagegen von einer korrekten Adresse aus, bleibt die Wahrscheinlichkeit für drei verlorene Umschläge äußerst gering. Für den Händler entsteht trotzdem ein Problem: Ohne Versand per Paket mit Sendungsverfolgung entscheidet Ebay regelmäßig zugunsten der Käufer:innen. Natürlich könnte der Händler versuchen, den Fall direkt mit der Kundin zu klären – doch dabei trägt er das Risiko einer Klage. Ob ein Gericht den Sachverhalt ebenso eindeutig beurteilen würde, ist ungewiss. Am Ende werden die 100 Euro wohl als Lehrgeld zu verbuchen sein.

Ob es sich wirklich um eine dreiste Kundin handelt, bleibt daher offen, denn: Ohne richtige Sendungsverfolgung wird immer ein Restzweifel bleiben, ob die Ware nun ankam oder eben nicht.

Veröffentlicht: 29.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 29.08.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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derkunstfreund
01.09.2025

Antworten

Mir schon passiert und mir kamen Zweifel, ob die Sendung tatsächlich nicht angekommen ist. Habe die Käufer aufgefordert, an Eides statt zu versichern, die Sendung bis dato nicht erhalten zu haben. Unter der Bedingung würde ich sofort die Erstattung veranlassen. Bei einem tauchte die Sendung plötzlich am nächsten Tag auf und einem anderen Käufer habe ich die Erstattung gesendet. Zumindest macht man den unehrlichen Leuten damit das Leben nicht leichter und ruft in die Erinnerung zurück, dass das kein Kavaliersdelikt ist.
Micha
29.08.2025

Antworten

Schön wäre es, wenn die Politik eine Änderung zulassen würde, die den Kunden die Möglichkeit gibt, verschiedene Versandoptionen zu wählen. Zum Beispiel unversicherter Versand (Haftung bei Verlust liegt beim Kunden) und versicherter Versand (Haftung beim Händler). Natürlich nur bis zu einem gewissen Warenwert. Für Bestellungen von kleinteiligen und niedrigpreisigen Artikeln unter circa 20 € Warenwert stehen die Kosten für versicherten Versand kaum in einem sinnvollen Verhältnis, was günstige Waren für Verbraucher unverhältnismäßig teurer macht und auch Händler werden von Marktplätzen und Zahlungsanbietern gezwungen, Nachweise für versicherten Versand mit Sendungsverfolgung bereitzustellen. Solch eine Regelung würde den Handel um einiges sicherer machen, Preise für viele Produkte würden sich reduzieren und der Volksport zum Erschleichen kostenloser Artikel durch angeblich nicht zustellte Sendungen würde sich erheblich verringern.
Ralf
29.08.2025

Antworten

Und wenn nachweislich zugestellt und Kunde behauptet dennoch es wäre nicht angekommen? Was ist da dann anders?
Redaktion
01.09.2025
Hallo Ralf, in dem Fall am besten auch die Belege vom Logistiker anfragen. Es wird ja in der Regel eine Unterschrift geleistet. Mit den besten Grüßen die Redaktion